Abzocke per E-Mail: Trojaner als Amazon-Rechnung - So können Sie sich schützen !

collombo

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Abzocke per E-Mail: Trojaner als Amazon-Rechnung - So können Sie sich schützen !

Zum wiederholten Male versenden Internetbetrüger Tausende E-Mails. Sie geben sich als beauftragter Rechtsanwalt von Amazon aus und versuchen den Usern einen Trojaner, der sich im Dateianhang versteckt, unterzujubeln.

In der Mail mit dem Betreff „Offene Rechnung von Amazon“ steht dreist: „Aufgrund des andauernden Zahlungsausstands sind Sie verpflichtet, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten von 33,41 Euro zu tragen.
Wir erwarten die Überweisung bis zum 22.01.2015 auf unser Girokonto.“

Zudem: „Nach Ablauf der Frist wird die Akte dem Staatsanwalt und der Schufa übergeben.
Die detaillierte Forderungsausstellung, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigefügt.“

Als Dateianhang erkennt man eine Datei (*.exe).
Diese nennt sich zum Beispiel: “Rechnung 21.01.2015 – Beauftragter Rechtsanwalt Amazon GmbH.zip”.

Auch bei dem Unternehmen „Directpay AG“ läuten die Alarmglocken.
In ihrem Namen sind solche E-Mails ebenso im Umlauf.

Achtung vor Trojanern
Die Anti-Viren-Prüfungen zeigten: Bei den Dateien handelte es sich um fiese Trojaner.
Erst 7 von insgesamt 57 Software-Hersteller erkannten den Schädling in den gefälschten Amazon-Mails!

Trojaner sind eigenständige Programme, die vorgeben etwas anderes zu sein, als sie in Wahrheit sind.
Wenn man die Datei ausführt, dann macht es den Anschein, als würde nichts passieren.

Aber das stimmt nicht! Im Hintergrund wird ein Programm installiert.
Die Programme bzw. die Internetbetrüger, die hinter solchen Programmen stecken, haben nun Zugriff auf Ihre Daten bzw. können diese auch die völlige Kontrolle über Ihren Rechner haben.

In die Falle getappt?
Wer den Dateianhang öffnet bzw. geöffnet hat, sollte als erstes einmal den PC von seinem aktuellen Antivirenprogramm untersuchen lassen.

Sollte dies zu keinem Ergebnis führen dann kann auch eine „Systemwiederherstellung“ nutzen.

Ändern sie alle Passwörter zu sozialen Netzwerken oder Onlineshops. Informieren Sie auch Ihre Bank (Online-Banking) und Ihr Kreditkartenunternehmen.


 
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