Neue Abmahnwelle wegen Gratis-Video-Plattform !

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Video-Streaming-Fans aufgepasst: Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt in großem Stil Nutzer der Video-Plattform Popcorn Time ab. 815 Euro verlangt sie von jedem Nutzer.

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit vermehrt Abmahnschreiben an Film-Fans.
Und zwar an solche, die Popcorn Time als Plattform zum Anschauen von Videos benutzen.
Popcorn Time ist aus technischer Sicht ein Torrent-Netzwerk und anders als beispielsweise Youtube oder Redtube oder Yourporn kein reiner Streaming-Dienst.
Das macht juristisch aber einen erheblichen Unterschied.

Denn die vor einiger Zeit von dem Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann verschickten Abmahnungen richteten sich an Benutzer der Video-Streaming-Plattform Redtube.
Von Anfang an erschien Experten die Rechtsgrundlage für die damaligen Abmahnungen zweifelhaft.
Urmann scheiterte schließlich mit seiner Abmahnwelle und hat mittlerweile keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr.

Kein Streaming, sondern Filesharing
Popcorn Time - das ursprüngliche Popcorn Time gibt es nicht mehr, wohl aber diverse Abspaltungen oder Nachfolger wie popcorntime.io - ist nun aber im Unterschied zu Redtube kein reiner Streamingdienst, sondern ein Torrent-Netzwerk, technisch handelt es sich also um Filesharing. Jeder Teilnehmer an Popcorn Time lädt also Daten herunter, speichert sie auf seinem Rechner und stellte sie dann anderen Popcorn Time-Nutzern als Upload wieder zur Verfügung.
Und verbreitet damit Raubkopien, sofern es sich um urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial handelt.

Diesen Umstand macht sich derzeit die Kanzlei Waldorf Frommer zunutze, indem sie wegen der Nutzung eines „illegalen Tauschbörsenangebotes“ abmahnt, wie der Rechtsanwalt Johannes von Rüden schreibt.

Demnach soll Waldorf Frommer 815 Euro vom Anschlussinhaber verlangen.
Außerdem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer schreibt dazu auf ihrer Webseite: „Die Video-Streaming-Plattform Popcorn Time ist derzeit in aller Munde.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein herkömmliches Streaming-Angebot.
Vielmehr kommen bei Popcorn Time Tauschbörsentechnologien (auch Filesharing oder P2P genannt) zum Einsatz.
Wie bei jeder anderen Tauschbörsentechnologie auch stellt ein Nutzer die von ihm abgerufenen Inhalte gleichzeitig auch allen anderen Nutzern zur Verfügung.
Aus einem passiven Nutzer wird damit ein aktiver Weiterverbreiter von urheberrechtlich geschützten Werken.
Und dies ist in Deutschland illegal.“

Die Kanzlei Waldorf Frommer, der eine Vielzahl von Rechtsanwälten angehört, vertritt unter anderem Constantin Film, Sony Music Entertainment, Warner Brothers und Universal sowie die deutsche Niederlassung von Twentieth Century Fox.

Die bekannte Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke warnt: „Jede zweite Filesharing-Abmahnung wird durch die Popcorn Time App ausgelöst“ und weiter: „Seit Anfang 2015 ist ein deutlicher Anstieg der Abmahnschreiben spürbar…
Da die Feststellung der IP-Adresse der Nutzer über BitTorrent kein Problem darstellt, erfolgen in diesem Fall auch beim vermeintlich reinen Streaming eine Abmahnung.“
Solmeckes Fazit: „Bei Popcorn Time handelt es sich somit um nichts anderes als um ein illegales Raubkopierportal“.


Update 15.00 Uhr :

Die vollständigen Erläuterungen von Rechtsanwalt Johannes von Rüden zum Vorgehen von Waldorf Frommer:

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt bekannte Größen der Filmindustrie gegen Verbraucher, denen vorgeworfen wird, Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing-Programme begangen zu haben.
Zu ihren Mandanten gehören Hollywood-Größen wie Twenty Century Fox, Warner Brothers und deutsche Rechteinhaber wie Tele München, oder Universum Film.
Die Kanzlei mahnt überwiegend Urheberrechtsverletzungen an Fernsehserien wie Family Guy, Modern Family und Homeland ab.
Des Weiteren mahnen die Münchener Rechtsanwälte immer wieder Urheberrechtsverletzungen an aktuellen Kinofilmen ab.

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen die Urheberrechtsverletzungen nicht mehr auf klassische Filesharing-Programme zurückzuführen sind, sondern auf die Nutzung gemischter Systeme.
Das Programm Popcorn-Time ist ein solches: Von der Benutzeroberfläche ähnelt es einem Streamingportal.
Es ist sehr benutzerfreundlich gestaltet, so dass der Eindruck entsteht, der Nutzer würde sich in einer Onlinevideothek bewegen.
Tatsächlich ‚spricht‘ das Programm aber das BitTorrent-Netzwerk an.
Die Dateifragmente, die sich bei dem Nutzer auf der Festplatte befinden und zeitgleich zum Abspielen aufgearbeitet werden, werden anderen Nutzern zur Verfügung gestellt.

Aktuell schätzen wir, dass jede zweite Abmahnung aus München auf die Nutzung von PopCorn-Time zurückzuführen ist.
Für diesen Monat bedeutet dies, dass mehr als 150 Abmahnungen auf die Nutzung der umstrittenen App zurückzuführen sind, die wir mit unserem Team bearbeiten.
PopcornTime ist für alle gängigen Betriebssysteme erhältlich.
Es läuft auf Android-Tablets als auch auf Android-Smartphones.
Oft sind die Abmahnungen auf ausländische Besucher aus dem Freundeskreis zurückzuführen, die solche Software leichtfertig in Deutschland einsetzen.
Anschlussinhaber sehen sich in der Folge mit Forderungen von durchschnittlich 815 Euro ausgesetzt, zudem fordern die Münchener Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.


 
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