Rückgaberecht beim Online-Kauf !

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Rückgaberecht beim Online-Kauf !

Ganz gleich, zu welchem Anlass es auch gewesen sein mag: Immer wieder tritt die Situation auf, dass Produkte, die im Internet bestellt wurden, letztendlich doch nicht so ausfallen wie erwartet oder – beispielsweise an Weihnachten – einfach nicht auf Gegenliebe stoßen.
Ein Glück, dass es für diesen Fall die Möglichkeit gibt, all die ungewollten Dinge einfach wieder zurückzugeben, denn es greift das gesetzliche Widerrufsrecht oder Rückgaberecht.
Wie der Widerruf funktioniert, welche Vorteile Verbraucher dadurch haben und welche Hürden beachtet werden müssen, soll im folgenden Beitrag erläutert werden.
Darüber hinaus haben sich 2014 außerdem einige wichtige Dinge diesbezüglich geändert, die sowohl Händler als auch Käufer künftig auf dem Schirm haben sollten.

Darum ist das Widerrufsrecht im Online-Handel so verbraucherfreundlich

Anders als im stationären Handel müssen die Verbraucher sich bei einem Kauf im Internet mit einigen offensichtlichen Nachteilen auseinandersetzen.
Denn weder können sie die Ware direkt sehen, noch können sie sie anfassen oder gar testen.
Das Widerrufsrecht verfolgt daher das Ziel, die Nachteile des Onlineshoppings auszugleichen.
Damit der Kunde also auch hier die Möglichkeit zum genauen Begutachten der Ware hat, wird ihm eine Frist eingeräumt, in der er die bestellten Produkte ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken kann.
Eine Unterscheidung wird allerdings zwischen Unternehmen und Privatpersonen vorgenommen; demnach kommen Unternehmen also nicht in den Genuss des Widerrufsrechts.

Wörtlich heißt es im BGB unter Paragraph 355 dazu wie folgt:


Übrigens:
Widerrufsrecht und Rückgaberecht sind eigentlich nicht synonym zu gebrauchen, denn es handelt sich streng genommen um zwei unterschiedliche Gesetzgebungen.
Tatsächlich ist eben jener Unterschied mittlerweile allerdings nicht mehr so wichtig, denn das Rückgaberecht war ursprünglich ein anderes gesetzlich geregeltes Verbraucherrecht, welches heute aber nicht mehr gültig ist.
Demnach heißt es nun also eigentlich nur noch Widerrufsrecht.

Weiterhin muss es sich für das Inkrafttreten der Regelung um einen Fernabsatzvertrag handeln.
Dabei dreht es sich allerdings in der Praxis um nahezu jeden Vertrag, der über das Internet geschlossen wird, worunter natürlich Onlineshops, aber auch Auktionsplattformen und sogar E-Mails fallen.

Interessant ist ebenfalls folgender Umstand: Im stationären Handel gibt es kein Widerrufsrecht, wenngleich sich viele Verbraucher dessen nicht bewusst sind und eine andere Meinung vertreten.
Tatsächlich lassen sich beliebige Waren daher nicht einfach ohne Angabe von Gründen zurückgeben – vielmehr ist es die Kulanz des Händlers, die darüber entscheidet.

Wie lange gilt das Widerrufsrecht?

14 Tage
Die Frist für das Widerrufsrecht beträgt normalerweise 14 Tage, und zwar ab dem Zeitpunkt, nachdem der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde und die Ware bei ihm eingegangen ist.
Der Wert der Ware darf während dieser Zeit aber nicht gemindert werden, ansonsten kann der Verkäufer diesen Wert von der Rückzahlung abziehen.

1 Monat
Wenn ein Kunde nicht unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform über das Widerrufsrecht belehrt wird, beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat.
Eine Belehrung auf der Website reicht dafür übrigens nicht aus, eine entsprechende Mail hingegen schon.

Unbegrenzt
Wenn eine Belehrung vollkommen wegfällt, kann es unter Umständen sogar gar keine Frist für einen Widerruf geben.
In einem solchen Fall kann der Kunde in der Regel selbst nach Monaten oder sogar Jahren von seinem Recht Gebrauch machen und der Händler muss gezwungenermaßen den Kaufpreis erstatten.
Folgender Artikel auf e-recht24.de greift diesen Sachverhalt nochmals detaillierter auf.


Nicht alles ist vom Widerrufsrecht betroffen

In einigen Fällen hat aber selbst das Widerrufsrecht im Internet keine Berechtigung mehr, nämlich dann, wenn folgende Punkte zutreffen:

1. Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
2. Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
3. Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
4. Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
5. Verträge zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
6. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten


Erneute Änderungen für die Widerrufsbelehrung 2014

Seit dem 13.06.2014 gibt es eine erneute Reform der Widerrufsbelehrung, die mit vielen unterschiedlichen Änderungen einhergeht.
Für Verbraucher ist diesbezüglich vor allem die Änderung hinsichtlich der kostenfreien Rücksendung interessant, denn mittlerweile übernimmt der Händler nicht mehr automatisch die Kosten, sondern kann diese unter Umständen auch auf den Käufer abladen.
Das liegt daran, dass die bisherige Klausel, wonach der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 EUR automatisch die Kosten der Rücksendung tragen muss, entfällt.
Tatsache ist aber, dass viele Händler sich trotz dieser Regelung kulant zeigen und die Kosten freiwillig übernehmen, was vor allem an der großen Konkurrenz liegen dürfte.
Für Verbraucher gilt hier allgemein der Hinweis: Je kleiner der Händler ist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass die Rücksendung durch den Verbraucher übernommen werden muss.

Weitere neue Regelungen sind außerdem:

Im Gegensatz zu vorher muss der Verbraucher nun eine Erklärung abgeben, dass er die Ware widerrufen möchte.
Zuvor genügte hingegen die einfache Rücksendung der Ware.
Gleichzeitig bleibt es aber dabei, dass eine Rücksendung keinerlei Begründung benötigt.
Eine entsprechende Erklärung wird von den meisten Versandhändlern bereits in Form einer Vorlage beigelegt, die dann nur noch ausgefüllt werden muss.
Andere Anbieter verweisen hingegen auf ein Formular direkt auf ihrer Website, welches einfach online ausgefüllt oder ausgedruckt werden kann.
Ein solches Formular sieht meist recht schlicht und simpel aus und kann beispielsweise hier genauer begutachtet werden.

Künftig muss der Widerruf außerdem nicht mehr zwangsläufig per Mail, Fax oder Post erfolgen (das eben erwähnte Formular ist also nicht zwingend notwendig), sondern kann auch über das Telefon abgewickelt werden.
Dafür muss der Widerruf allerdings ausdrücklich erklärt werden.

Das neue Widerrufsrecht gilt außerdem nicht nur in Deutschland, sondern wurde einheitlich in jedem Land der EU durchgesetzt.

Nach wie vor problematisch bleibt die Handhabung von Downloads, wobei die Reform diesen Punkt nun eindeutig geklärt hat.
Demnach können digitale Güter und Downloads ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen sein – Voraussetzung dafür ist aber, dass der Kunde zunächst darauf hingewiesen wurde und außerdem per Checkbox eingewilligt hat, dass selbiges Recht nicht in Anspruch genommen wird.


 
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