Automatische Scans bei OneDrive - Razzia bei deutschem Nutzer wegen eines Bildes !

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Bei einem deutschen Nutzer von Microsofts Cloudspeicherdienst OneDrive fand eine Hausdurchsuchung wegen eines Uploads statt.

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Der Rechtsanwalt Udo Vetter berichtet in seinem Blog über einen Fall einer Hausdurchsuchung bei seinem Mandanten.
Dieser bezeichnet sich laut dem Beitrag selbst als Internet-Junkie, der online viele Inhalte wahllos sammelt, darunter auch Pornografie und Teile davon auch auf den Cloudspeicherdienst OneDrive von Microsoft hochgeladen hatte.
Microsoft führt wie viele andere US-amerikanische Dienste einen automatischen Scan der hochgeladenen Daten durch.
Laut Vetter befand sich unter etlichen tausend unbedenklicher Aufnahmen ein einziges Bild, das der Scan für fragwürdig hielt.

Daraufhin erfolgte eine Meldung an das Center for Missing & Exploited Children, die die amerikanische Polizei informierte, die wiederum das Bundeskriminalamt kontaktierte.
Der Hinweis auf die einzelne Bilddatei genügte der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, einen Durchsuchungsbeschluss zu beantragen, den das Amtsgericht Nürnberg auch erließ.
Der Rest ist business as usual, das heißt die Polizei kam im Morgengrauen und packte die gesamte Hardware meines Mandanten ein.
Sie will jetzt schauen, was er sonst so auf seinen Rechnern hat, so Vetter.

Der Rechtsanwalt sieht in den automatischen Scans und den darauf erfolgten Informationen an Ermittlungsbehörden ein grundlegendes Problem, da beispielsweise auch Aufnahmen, die Eltern von ihren Kindern gemacht haben, als fragwürdig eingestuft werden könnten.
Außerdem hält Vetter die Praxis der automatischen Scans hochgeladener Daten für juristisch fragwürdig, da sich ein Anbieter sich laut Telekommunikationsgesetz nur dann über Inhalte informieren darf, wenn dies zum Schutz der eigenen Systeme und für die Erbringung des Dienstes notwendig ist.
Kenntnisse über den Inhalt dürfen auch nur für diese Zwecke verwendet werden.
Vetter sieht in dem aktuellen Fall nun eine Gelegenheit, die Praxis von Cloudspeicherdiensten gerichtlich prüfen zu lassen.
Gezielte Schnüffelei in Nutzerinhalten, um mögliche strafbare Handlungen zu entdecken sei vom Gesetz eindeutig nicht gedeckt.


 
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