Kundenkarte: Welche Daten sammelt Payback über mich !

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Kundenkarte: Welche Daten sammelt Payback über mich !

Kundenkarten boomen.
Fast die Hälfte der deutschen Haushalte besitzt bereits eine Payback-Karte, zeigt eine Umfrage der Sozialforscher von TNS Emnid.
Immerhin ein Fünftel der Haushalte hat eine Ikea Club Karte, auf Platz drei liegt knapp dahinter die DeutschlandCard.

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Ein Viertel der Befragten hält den Marktführer Payback für den vertrauenswürdigsten Anbieter von Bonusprogrammen.
Aber ist dieses Vertrauen berechtigt?
Warum ist Payback so großzügig mit Prämien und Warengutscheinen, und was verraten Kartenbesitzer über sich, wenn sie fleißig Treuepunkte beim Einkauf sammeln?

Für Verbraucherschützer steht fest: Payback gewährt Kunden wenig Rabatt und bekommt dafür viele Informationen.
„Legt der Verbraucher beim Einkauf seine Kundenkarte vor, ist er nicht mehr anonym“, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
„Aus den im Kartenantrag freiwillig gemachten persönlichen Angaben können zusammen mit den Umsatzdaten Nutzungs- oder sogar Kundenprofile erstellt werden.“

Darüber hinaus würden Verbraucher von Preisvergleichen und Preisverhandlungen abgehalten, da ihre Payback-Karte sie an bestimmte Händler und Dienstleister bindet.
Und die angesammelten Punkte könnten in der Regel nur innerhalb einer Frist gegen eine Prämie eingelöst werden, ansonsten verfielen sie.

Wie viel sparen Kunden mit Payback?
Für jeden Euro Umsatz gibt es zum Beispiel beim Drogeriemarkt dm einen Punkt, der einen Cent wert ist.
Ein Test von ProSieben-Reportern zeigt: Um überhaupt Punkte eintauschen zu können, müssen Kunden 200 Punkte sammeln, also für mindestens 200 Euro in der Drogerie einkaufen.
Dafür gibt es dann einen Wertcheck in Höhe von 2 Euro.


Bei Aktionen kann dagegen gleich mehrfach gepunktet werden – fünffach zum Beispiel.
Dann erhalten Kunden etwa für einen Einkauf in der Drogerie fünf Prozent Rabatt, wenn sie einen entsprechenden Coupon von Payback vorlegen.

Um in den Genuss einer Prämie zu kommen, zahlen Verbraucher drauf, wenn die Punkte nicht reichen.
Laut Verbraucherzentrale lohnen Prämien mit Zuzahlung nicht: Oft sei das gewünschte Produkt bei anderen Anbietern günstiger als die Zuzahlung selbst.
Ein Preisvergleich der WDR-Servicezeit ergab, dass die Prämien ohne Zuzahlung zum Teil billiger, im Fall einer DVD aber bis zu 41 Prozent teurer waren als das vergleichbare Produkt im Handel.

Welche Daten werden dafür gesammelt?
Name, Adresse und Geburtsdatum: Diese Daten dürfen auch ohne Einverständnis zu Werbezwecken weitergegeben werden, solange der Kunde nicht widerspricht.
Das Unternehmen muss die Kunden darauf hinweisen, dass es die Daten speichert.

Die Basisdaten, eventuelle freiwillige Angaben und ggf. deren Änderungen übermittelt Payback an das Partnerunternehmen, von dem man die Karte erhalten hat.
Payback zählt übrigens mehr als 40 stationäre Partner und über 600 Online-Partner.

Telefonnummer oder E-Mail-Adresse: Sollten diese für spätere Werbung verwendet oder weitergegeben werden, muss der Kunde extra einwilligen.

Ort und Zeitpunkt des Kaufs, Preis der Ware/Dienstleistung und Rabatthöhe/Anzahl der Bonuspunkte: All diese Informationen dürfen von Payback gespeichert werden.

Gekaufte Waren: Wie oft kaufen wir welches Duschgel?
Wechseln wir die Marke? – Ob gespeichert wird, was gekauft wurde, ist je nach Partnerunternehmen unterschiedlich.
Apotheken und Sparkassen melden Waren und Dienstleistungen nicht.

Wichtig:
Die Einwilligungserklärung in die Nutzung seiner Daten darf der Kunde jederzeit bei Payback widerrufen.
Wenn er widerrufen hat oder erst gar keine Einwilligung erteilt, werden die Daten nicht für Werbe- und Marktforschungszwecke genutzt.

Nach eigenen Angaben handelt Payback nicht mit Adressen, „es erfolgt kein Verkauf oder Handel von Kundenadressen oder Kundendaten“, heißt es seitens des Unternehmens.
Alle personenbezogenen Daten verbleiben demnach bei Payback – und bei den zahlreichen Partnerunternehmen.
Allerdings werden die Daten nicht innerhalb dieses Kreises weitergereicht.


Auch die (personalisierte) Werbeflut wurde immerhin etwas eingedämmt: Werbe-SMS oder ebensolche E-Mails darf Payback nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung an Kunden verschicken (Az.: VIII ZR 348/06 vom 16. Juli 2008).
Für die Werbemails erstellt Payback mit anonymisierten Daten Kundengruppen, die ein ähnliches Einkaufsverhalten haben.
So erhalten etwa Familien mit kleinen Kindern andere Angebote als Singles.

Kunden können gespeicherte Daten abfragen
Datenschützer raten dazu, selbst eine Auskunft über die gesammelten Daten einzuholen: Jeder Teilnehmer an Bonusprogrammen oder sonstigen Punkte-Sammelsystemen kann die jeweiligen Anbieter anschreiben und eine entsprechende Information verlangen.
Das Auskunftsrecht ist nämlich im Gesetz verankert.



Ob sie zum gläsernen Kunde werden oder nicht, das haben die Verbraucher also selbst in der Hand.
Für die Verbraucherzentrale NRW steht fest: „Wer beim Datenschutz auf Nummer Sicher gehen will, sollte im Zweifel die Finger von Rabattkarten lassen.“

Kündigt man seine Payback-Karte, hat man einen Anspruch darauf, dass alle Daten gelöscht werden – nach Ablauf einer Frist von zehn Jahren.
So lange muss das Unternehmen die Informationen noch aufbewahren.
Allerdings werden die Daten nach der Kündigung nicht mehr von Payback weitergegeben.


 
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