Mindestlohn, Hartz IV, Versicherungen: Was 2015 im Geldbeutel bleibt !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Das neue Jahr bringt keinen Geldsegen im großen Stil.
Doch Änderungen wie etwa der flächendeckende Mindestlohn, eine leichte Steuerentlastung, aber auch höhere Beiträge zur Sozialversicherung machen sich im Geldbeutel bemerkbar.
"Eine große generelle Entlastung für alle gibt es nicht", betont Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Blick auf die Neuerungen im kommenden Jahr.
"Vieles geschieht automatisch, die große Steuerreform hatten wir natürlich nicht", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Hier eine Überblick.

Kirchensteuer:
Künftig führen Banken, Sparkassen, Versicherer und Wohnungsbaugenossenschaften auch die auf Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer direkt ab.
Die Kapitalertragsteuer wird schon seit 2009 direkt an der Quelle von Banken automatisch erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wurde bisher nur nach Mitteilung des Steuerzahlers weitergeleitet.

Rentenbeitrag: Der Rentenbeitragssatz sinkt von aktuell 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent.
Bis 2018 soll er unverändert bleiben.

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland können Mitte kommenden Jahres mit einer spürbaren Erhöhung ihrer Bezüge rechnen.
Die Renten könnten laut offiziellen aktuellen Schätzungen um ein bis zwei Prozent in West- und Ostdeutschland steigen.
Damit dürfte die Rentenanpassung über der aktuellen Inflationsrate liegen.
Im Osten dürfte die Anpassung aufgrund der günstigeren Lohnentwicklung etwas höher ausfallen als im Westen.
Sicherheit gibt es aber erst im Frühjahr.

Mindestlohn:
Der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift.
Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das 1473 Euro brutto im Monat.
Profitieren sollen rund 3,7 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor.
Um Langzeitarbeitslosen den Job-Einstieg zu erleichtern, kann bei ihnen in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden.
Für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Menschen mit Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht.

Pflegemindestlohn:
Er steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten.
Bis 2017 soll er weiter wachsen.

Auf Gutverdiener kommen höhere Beiträge zur Sozialversicherung zu.
Das liegt an einer Erhöhung der sogenannten Bemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen.
So müssen künftig in der allgemeinen Rentenversicherung in Westdeutschland bis zu einem Monatsverdienst von 6050 Euro (zuvor: 5950 Euro) Beiträge entrichtet werden.
Im Osten steigt die Obergrenze von bislang 5000 auf nunmehr 5200 Euro.
In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die bundesweit einheitliche Grenze von derzeit 4050 auf 4125 Euro pro Monat (49.500 Euro im Jahr).

Für Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der allgemeine Satz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte teilen.
Zudem fällt der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent weg - die Kassen können von ihren Mitgliedern künftig aber einen vom Einkommen abhängigen Zusatzbeitrag verlangen.
Sie entscheiden selbst über die Höhe.
"Für die Masse der Versicherten dürfte sich wohl unterm Strich wenig ändern", prophezeit Verbraucherschützerin Winkelmann mit Blick auf erste Ankündigungen einzelner Krankenkassen.

Krankheiten:
Als Berufskrankheiten werden nun auch Formen des "weißen Hautkrebses" und andere Krankheiten anerkannt - Betroffene haben Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Reha-Leistungen:
Die Bundesregierung fördert die Rehabilitation stärker. Ambulante Reha-Einrichtungen werden künftig in die Gewerbesteuerbefreiung einbezogen und damit stationären Einrichtungen gleichgestellt.
Dies stärkt den Grundsatz "ambulant vor stationär".

Hartz IV:
Die Regelsätze für Empfänger von Hartz-IV-Leistungen steigen um gut zwei Prozent.
Alleinstehende erhalten somit nun einen Betrag von 399 Euro und damit 8 Euro mehr als bisher.

Lebensversicherungen:
Ab Januar 2015 sinkt der Garantiezins, den Versicherer beim Abschluss von Neuverträgen versprechen (müssen) von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent.
Es handelt sich um den Zinssatz, der maximal auf den Sparanteil im Beitrag zugesagt werden darf.
Im Gegenzug steigt die Überschussbeteiligung: Kunden werden an den sogenannten Risikoüberschüssen statt bislang mindestens zu 75 künftig zu mindestens 90 Prozent beteiligt.

Second-Hand-Versicherungen:
Steuervorteile bei verkauften Lebensversicherungen fallen weg.
Risikoleistungen aus nach 2005 abgeschlossenen Versicherungen, die zuvor von Investoren auf einem Zweitmarkt aufgekauft wurden, werden künftig besteuert.
Hintergrund ist, dass Fonds in "gebrauchte" Lebensversicherungen investieren.
Sie steigen vor allem in Risiko-Lebensversicherungen ein, indem sie Policen stornowilliger Versicherungsnehmer erwerben und später Leistungen der Versicherung an die Anleger als Erträge ausschütten.
Bisher war die Leistung im Todesfall nicht steuerpflichtig.
Mit dem Tod der versicherten Person erzielt der Erwerber einen Gewinn.
Dieser wird künftig besteuert.


 
Zurück
Oben Unten