Viel Luft, wenig Inhalt: Wie Hersteller mit Verpackungen tricksen !

collombo

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Viel Luft, dafür wenig drin – Hersteller machen Lebensmittel-Verpackungen oft größer als es nötig wäre.
Wie erkennen Verbraucher eine solche Mogelpackung, und welche Produkte sind häufig betroffen?

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Beispiel Heißgetränke
In fast jeder dritten Packung Kaffee, Tee oder Kakao ist mehr als die Hälfte nur Luft.
Das zeigt eine Untersuchung von 33 Packungen durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Spitzenreiter waren den Angaben zufolge zwei gemahlene Röstkaffees mit jeweils 16 Pads und einem Luft-Anteil von 60 Prozent in der Packung.
Andere Kaffee-Produkte enthielten einen Luftanteil von 35 bis 55 Prozent.
Beispiel Kekse und Kuchen

Auch bei Süßigkeiten und Knabbersachen werden Verbraucher oft mit Mogelpackungen getäuscht.
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW ergab 2013: Die Verpackungen waren im Schnitt zu 40 Prozent leer.
Jede dritte war sogar nur bis etwa zur Hälfte mit Inhalt gefüllt.

Für die Studie nahmen die Tester Packungen mit 75 bis 300 Gramm mit Keksen, Kuchen, Knabbersnacks und Müsliriegeln unter die Lupe.
Fast jede dritte Packung war im unteren Bereich mit einem Sichtfenster versehen, das mehr Fülle vorspiegelte.
Oberhalb des Sichtbereichs war keine Ware mehr.

Bei rund der Hälfte der Kekse und Knabberartikel gaukelten überdimensionierte Schachteln und hohe Dosen mit ausgehöhltem Deckel mehr Inhalt vor.
Drei undurchsichtige Beutel waren so voll mit Luft gepumpt, dass der wenige Inhalt nicht zu erahnen und zu ertasten war.

Sind solche Mogelpackungen erlaubt?
Es sei verboten, Kunden mit raffinierten Verpackungen über die enthaltene Produktmenge zu täuschen und so zum Kauf zu animieren, erläutern Verbraucherschützer.
Eine eindeutige gesetzliche Vorgabe, wie viel von einem Produkt in einer Packung vorhanden sein muss, fehle aber.

Der Gesetzgeber müsse vorschreiben, „dass jede Verpackung möglichst bis zum Rand beziehungsweise zur Naht befüllt ist“, erklärte Wolfgang Schuldzinski von der Verbraucherzentrale NRW.
Ausnahmen dürfe es nur geben, „wenn es nachweislich technisch nicht anders geht.“
Schuldzinski forderte die Lebensmittelhersteller auf, schon jetzt freiwillig ihre Verpackungen umzugestalten.

Die Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) spricht von Täuschung, wenn der Freiraum in der Packung 30 Prozent oder mehr beträgt.
Ausgenommen von dieser Vorgabe seien nur empfindliche Waren – etwa Pralinen.
Sie dürften durch mehr Verpackungsvolumen geschützt werden.

Was können Verbraucher tun?
Die Eich-Experten empfehlen, besonders auf die Packungsangaben zu achten: Wie hoch ist die angegebene Füllmenge, wie viel Gramm sind tatsächlich enthalten – und wie hoch ist der Grundpreis des Produktes?
Auch sollte man sich die Verpackung möglichst genau anschauen: Ist der Boden der Packung hochgezogen?
Gibt es Hohlräume, übergroße Verschlüsse oder doppelte Wände?
Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz können Verbraucher auch dem für ihr Bundesland zuständigen Eichamt melden.


 
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