Kunden-Rechte: Was tun, wenn der Paketbote nicht klingelt !

collombo

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Paketdienste liefern meist schnell.
Nach ein bis zwei Tagen sind Pakete innerhalb Deutschlands in der Regel am Ziel, berichtet die Zeitschrift „test“ (Heft 12/2014).
Zerbrechliches ist aber nicht überall gut aufgehoben.
Bei 20 Prozent aller Pakete ging ein Teil des Inhalts zu Bruch.
Probleme gibt es auch bei der Zustellung: So wurden Pakete ohne Absprache vor der Tür oder in einer Garage abgestellt.
Andere landeten bei Nachbarn, ohne dass der Empfänger informiert wurde.

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Worauf sollten die Empfänger und ihre Nachbarn bei Paket-Zustellungen achten?
Stiftung Warentest listet einige nützliche Tipps auf:

Kann man bestimmen, wo ein Paket landet?
Paketzusteller dürfen Pakete nicht einfach vor der Haustür, im Treppenhaus oder in der Garage abstellen - es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung vor.
Laut ihren Geschäftsbedingungen dürfen die Unternehmen aber Sendungen beim Nachbarn abgeben.
Der Empfänger muss darüber informiert werden, und zwar laut mit einer „gut leserlichen“ Karte, so Stiftung Warentest.

Wer das nicht möchte, kann bei den meisten Paketdiensten einen Wunschort zur Paketablage bestimmen.
Zum Beispiel eine Packstation, wo ein registrierter Kunde seine Sendung rund um die Uhr abholen kann.
DHL bietet auch Paketkästen an, die Kunden etwa auf dem eigenen Grundstück aufstellen können.
Hermes, DPD, UPS und GLS arbeiten nach eigenen Angaben gemeinsam an einer ähnlichen Paket-Box.


Welche Rechte haben Kunden, wenn ein Paket nicht ankommt?
In der Regel sind Pakete bis zu einer Schadenshöhe von 500 bis 750 Euro versichert.
Die Unternehmen haften bei Verlust bis zu diesem Wert.
Der Kunde muss den Verlust melden und einen Nachforschungsantrag stellen.
Dafür benötigt er den Einlieferungsschein und muss den Inhalt genau beschreiben.

Schadensersatz muss der Paketdienst demnach auch leisten, wenn es keinen Benachrichtigungsschein gibt und das Paket verschwunden ist.
Die Stiftung Warentest rät aber, wertvolle Gegenstände und Bargeld ausschließlich per Wertversand zu verschicken.

Was tun, wenn der Paketbote nicht klingelt?
Im Briefkasten liegt nur eine Benachrichtigung über den gescheiterten Zustellversuch – obwohl man eigentlich zu Hause war.
Hat der Zusteller etwa gar nicht geklingelt?
Falls das tatsächlich passieren sollte, kann der Empfänger ohnehin nicht viel machen, erklärt die Verbraucherzentrale Thüringen: Dass der Zusteller nicht geklingelt hat, müssen Kunden erst einmal nachweisen.
Und wenn es hart auf hart kommt, steht dann Aussage gegen Aussage.

Und wenn das Paket beschädigt ist?
Nachbarn sollten beschädigte Sendungen nicht annehmen, empfiehlt die Stiftung Warentest.
Denn mit ihrer Unterschrift würden sie bestätigen, dass eine Lieferung in Ordnung ist.
Der Empfänger selbst sollte ein ramponiertes Paket möglichst in Anwesenheit des Boten öffnen und Schäden sofort reklamieren.
Ansonsten müssen Schäden binnen sieben Tagen beim Paketdienst gemeldet werden.

Worauf sollte man beim Versand achten?
Wer ein Paket verschickt, sollte einen stabilen Karton dafür nehmen – also keinen Schuhkarton –, Leerräume gut ausstopfen und Empfindliches gut polstern.
Verschlossen wird ein Paket mit Klebeband und nicht mit Schnüren.
Handschriftliche Aufschriften wie „Zerbrechlich“ sind überflüssig, weil alle Pakete automatisch abgefertigt werden.


 
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