eBay: Wer vorzeitig Auktion abbricht, muss zahlen !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Vorzeitiger Abbruch kann teuer werden .....

Wer als Anbieter eine Internetauktion ohne triftigen Grund vorzeitig abbricht, muss dem Höchstbietenden unter Umständen Schadenersatz zahlen.
Das gilt einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge auch dann, wenn es bis zum eigentlichen Auktionsende noch einige Zeit hin ist.

Die BGH-Richter gaben damit am Mittwoch einem Bieter recht, der gegen den vorzeitigen Abbruch einer Auktion auf der Internetplattform eBay geklagt hatte.
Der Kläger kann jetzt mit 8500 Euro Schadenersatz rechnen.

Stromaggregat zum Spottpreis
In dem vom BGH zu prüfenden Fall hatte ein Verkäufer ein Stromaggregat zu einem Startpreis von einem Euro auf der Internetplattform eBay angeboten.
Die Auktion sollte zehn Tage laufen, doch bereits nach zwei Tagen brach er die Auktion ab.
Das Höchstgebot lag zu diesem Zeitpunkt bei einem Euro.

Der Bieter wollte daraufhin den Wert des Stromaggregats ersetzt haben, der mit 8500 Euro beziffert wurde.
Der Verkäufer hatte das Aggregat in der Zwischenzeit anderweitig verkauft.

Ein Euro geboten, 5250 Euro bekommen
Bereits im November hatte der BGH in einem ähnlichen Fall einem geprellten eBay-Bieter rechtgegeben, der einen VW Passat ersteigern wollte.
Der Anbieter schloss die Auktion jedoch nach wenigen Stunden, weil er den Wagen anderweitig verkaufen konnte.
Der eBay-Kunde mit einem Höchstgebot von einem Euro klagte und bekam 5250 Euro Schadenersatz zugesprochen.


 
Zurück
Oben Unten