Verbraucherschützer: MeinPaket verwirrt mit Gutschein-Kaskaden !

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Verbraucherschützer: MeinPaket verwirrt mit Gutschein-Kaskaden !

Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass der Online-Marktplatz MeinPaket Produkte zu mehreren Preisen anbietet - abhängig von den eingegebenen Rabatt-Codes.
Diese seien dem Kunden aber nicht immer alle bekannt.
In vielen Fällen würde er dann einen Aufpreis zahlen.

Unstimmige Aussagen
MeinPaket ist ein Angebot des Logistikers DHL.
Mehr als 2.800 Händler präsentieren über zehn Millionen Produkte - von Technik bis Textilien, von Schmuck bis Spielzeug.
Fast drei Millionen Kunden haben sich registriert.
2012 lag der Umsatz über 100 Millionen Euro.

Dass der Kunde mehrere Gutscheine einlösen könne und sogar müsse, um an den günstigsten Preis zu gelangen, werde nicht klar kommuniziert - nicht einmal auf der dafür vorgesehenen Hilfeseite.
Der Kunde werde auch immer wieder mit der Aussage überrascht, dass ein Gutschein abgelaufen sei, obwohl er sich dennoch einlösen ließe und dadurch den Preis drücken würde.

Bis zu fünf verschiedene Preise
An einem Beispiel macht die Verbraucherzentrale NRW deutlich, wie groß die Preisunterschiede ausfallen können.
MeinPaket bot den Samsung-Fernseher UE 46 F 6500 für 999,92 Euro an und wies bereits einen Rabatt von über 200 Euro aus.
Tatsächlich ließ sich das Gerät über denselben Händler für 50 Euro, 60 Euro, 70 Euro oder sogar 80 Euro weniger bestellen - sofern noch ein weiterer Rabatt-Code eingegeben wurde.

Ebenfalls bemängelt wurde, dass auch Preis-Suchmaschinen den Kaufpreis der Waren von MeinPaket nicht transparent darstellten.
Diese würden oft einige Rabatte mit hineinrechnen, aber nicht alle.
Die Verbraucherschützer kritisieren hier die Angabe des rabattierten Preises, da er zu einem höheren Listung führe, während sie auf MeinPaket die Angabe des unrabattierten Preises kritisieren.

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Rechtlich alles korrekt
Die Verbraucherzentrale NRW räumt ein, dass MeinPaket rechtlich korrekt handelt, wenn Kunden unterschiedliche Preise für ein Produkt berechnet werden.

Wer allerdings innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist nach dem Kauf merke, dass er einen geringen Preis hätte erzielen können, solle von dem Recht des Widerrufs Gebrauch machen und die Ware ein zweites Mal bestellen - mit sämtlichen Rabatten.
Bei einem Warenkorb von 1.000 Euro ließen sich so bis zu 80 Euro sparen.
Dass dadurch auch DHL verdient und die Umwelt belastet wird, erwähnen die Verbraucherschützer allerdings nicht.

Sie weisen jedoch darauf hin, dass MeinPaket nur ein Marktplatz sei und eine Bestellung direkt im Händlershop oft auch ganz ohne Rabatt-Codes zu einem geringeren Preis führen würde als auf MeinPaket.


 
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