QR-Code, Zulassung: Was sich 2015 für Autofahrer ändert !

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QR-Code, Zulassung: Was sich 2015 für Autofahrer ändert !

Autofahrer aufgepasst, das neue Jahr bringt Veränderungen mit sich.
Zum Beispiel neue Typklassen in der Kfz-Versicherung, Notrufe per E-Call und QR-Codes auf dem Nummernschild.
Lesen Sie hier, was sich 2015 für Autofahrer ändert.

Brachte 2014 vor allem die Warnwestenpflicht und einen überarbeiteten Bußgeldkatalog, so stehen für 2015 unter anderem neue Vorgaben für Verbandskästen, QR-Codes auf Nummernschildern und neue Möglichkeiten bei der An- bzw. Abmeldung von Fahrzeugen ins Haus.
Die heiß diskutierte Pkw-Maut hingegen soll erst ab 2016 erhoben werden.

Internet statt Zulassungsstelle
Wer nächstes Jahr ein Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug abmelden möchte, muss sich dazu nicht mehr persönlich zu seiner örtlichen Zulassungsbehörde begeben, sondern kann dies alternativ auch vom heimischen Computer aus via Internet erledigen.
Zu diesem Zweck will das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein spezielles Internetportal einrichten, das zum 1. Januar 2015 online geschaltet werden soll – so zumindest die Planung.

Hinter den Kulissen kursieren jedoch noch Zweifel, ob dieser Termin eingehalten werden kann.

Laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) ist vorgesehen, der „internetbasierten Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges“ später noch die Online-Zulassung und -Wiederzulassung folgen zu lassen.
Bei Anmeldungen ab Januar 2015 sollen Nummernschilder und Fahrzeugschein außerdem einen QR-Code erhalten.

Abgasnorm Euro 6 kommt
Ab September 2015 gilt die neue Abgasnorm Euro 6 für Neuwagen, den Stickoxiden-Ausstoß deutlich reduzieren soll.
Betroffen davon sind vor allem Dieselwagen.
Im Hinblick auf die Umweltplaketten ändert sich durch die Emissionsnorm 6 nichts – die grünen Euro 4- und Euro 5-Plaketten sichern auch weiterhin die Zufahrt zu den Innenstädten.

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Notruf per E-Call
Neuwagen verfügen ab kommenden Jahr zudem über das automatische Notrufsystem E-Call (emergency call).
Ab kommenden Oktober ist es europaweit für alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen vorgeschrieben.

Sobald der Airbag sich aufbläst, wird über das Mobilfunknetz wird ein Notruf an die 112 abgesetzt.
Zusätzlich werden die Positionsangaben und die letzte Fahrtrichtung übermittelt.
Auch eine Sprachverbindung zu den Fahrzeuginsassen wird aufgebaut.

Verbandskästen neu bestücken
Verbandskästen muss ab kommenden Jahr die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen, die neuste medizinische Erkenntnisse berücksichtigt.
Alte Verbandskästen dürfen jedoch noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter genutzt werden.

Neue Typklassen
In der Kfz-Haftpflicht ändert sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für rund ein Viertel (26 Prozent) der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge die Typklasse: 14 Prozent werden hochgestuft, 12 Prozent heruntergestuft.
Halter eines hochgestuften Wagens zahlen in der Regel mehr.
Die Einordnung in eine niedrigere Typklasse bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass der Versicherungsbeitrag sinkt.

In der Kfz-Vollkaskoversicherung bleibt den GDV-Angaben zufolge für rund die Hälfte aller angemeldeten Fahrzeuge (54 Prozent) alles beim Alten.
Jeder zehnte Wagen (10 Prozent) wird in eine höhere Typklasse eingestuft, für 36 Prozent geht es eine oder mehr Stufen herunter.
In der Teilkasko sieht es ähnlich aus: 35 Prozent der Fahrzeuge erhalten niedrigere Typklassen und 12 Prozent höhere.

Die Typklasseneinstufung ist für die Kfz-Versicherer unverbindlich.
Sie kann ab sofort für neue und bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden, teilt der GDV mit. In der Regel sei das der 1. Januar 2015.


 
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