NEWS über E-Zigaretten !

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NEWS über E-Zigaretten !

Keine Arzneimittel: E-Zigaretten dürfen weiter frei verkauft werden !

Leipzig – Die umstrittenen E-Zigaretten sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel.
Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung!
E-Zigaretten-Raucher können ihre Genussmittel also weiter frei an Supermarktkassen, in Tabakläden oder im Internet kaufen.

Für eine Einstufung als Arzneimittel fehle es aber am therapeutischen Zweck sowie einer positiven gesundheitlichen Wirkung, die ein Medikament normalerweise habe, entschied das Gericht in Leipzig.
Es gab damit den Klagen einer Ex-Ladenbesitzerin aus Wuppertal sowie von Herstellern von E-Zigaretten in dritter und letzter Instanz Recht.

Bundesinstitut wünscht sich klare rechtliche Regelung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das für eine Klassifizierung als Arzneimittel eingetreten war, reagierte mit Bedauern auf das Urteil.
Obwohl E-Zigaretten Nikotin verdampften und deshalb mit potenziellen Gesundheitsrisiken verbunden seien, würden sie jetzt weiterhin weder überprüft noch überwacht, teilte das Bundesinstitut mit.

„Wir hätten eine klare rechtliche Regelung begrüßt, die Verbrauchern mehr Schutz bietet, sie über Risiken aufklärt und die im Übrigen auch wirkungsvoll verhindert, dass E-Zigaretten völlig legal schon an Kinder verkauft werden können“, hießt es.

Neue Regulierung für E-Zigaretten kommt 2016
Spätestens 2016 wird es allerdings zu einer Regulierung für die E-Zigaretten kommen.
Bis dahin muss Deutschland die neue EU-Tabakproduktrichtlinie umgesetzt haben.
Sie zählt die Verdampfer generell zu den Tabakprodukten und legt eine Nikotin-Höchstgrenze für die „Liquids“ fest.
Bei der Umsetzung der Richtlinie muss sich der Gesetzgeber nun auch Gedanken zum Jugendschutz machen.

Das Rauchen von elektronischen Zigaretten ist nach Angaben des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) in Deutschland in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden.
2013 griffen demnach 2,2 Millionen Menschen zur E-Zigarette.
Ende 2014 werde die Zahl der „Dampfer“ auf mehr als 3 Millionen ansteigen.


 
Zuletzt bearbeitet:
bundesregierung will ezigaretten genau so überteuert übersteuern wie normale zigaretten - genau das wünscht sie zu regeln insbesondere weil der konsum zunimT
 
Nach E-Zigaretten-Urteil: Händler verklagen NRW auf 90 Millionen Euro Schadensersatz !

Düsseldorf – Nachdem das Bundesverfassungsgericht Leipzig entschieden hat, dass E-Zigaretten keine Arzneimittel und somit frei verkäuflich sind, klagen die Händler nun gegen das Land Nordrhein Westfalen.

Der Vorsitzende des Verbandes für E-Zigarettenhandel, Dac Sprengel, sagte dem Focus am Montag: „Wir bereiten eine Klage über geschätzte 90 Millionen Euro gegen gegen die Landesregierung vor."

Die Begründung für die Klage: Nach der Warnung des NRW-Gesundheitsministeriums vor E-Zigaretten, habe man bis zu 90 Prozent Umsatzeinbußen verzeichnen müssen.
Die Liquids waren dadurch in Verruf geraten.
Einigen Händlern wurde der Verkauf zeitweise sogar verboten.


 
BGH: Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar !

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten strafbar ist.
Die Konsequenzen sind unklar.

Der Handel mit E-Zigaretten, die Nikotin enthalten, ist laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland derzeit strafbar.
Der Rechtsbereich ist allerdings im Umbruch: Der Handel mit E-Zigaretten soll bis Ende Mai 2016 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden, die auf der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 basiert.
Dort wird das Inverkehrbringen von Flüssigkeiten erlaubt, deren Nikotingehalt eine bestimmte Konzentration nicht übersteigt.

Die Karlsruher Richter bestätigten eine Geldstrafe des Landgerichts Frankfurt gegen einen Mann, der solche elektrischen Zigaretten in seinem Geschäft und online verkauft hat.
Welche Konsequenzen der Richterspruch hat, ist unklar

Weil sich E-Zigaretten erst seit einigen Jahren auf dem deutschen Markt ausbreiten, war die Rechtslage unklar.
Denn sie werden nicht im eigentlichen Sinne geraucht – beim Ziehen am Mundstück wird eine Flüssigkeit („Liquid“) vernebelt und inhaliert.

Jetzt stuft der BGH die nikotinhaltige E-Zigarette als Tabakerzeugnis ein – und die bisherigen Regelungen dafür verbieten die Beimischung bestimmter Stoffe wie Ethanol, die in den Liquids enthalten sind.
Das am Montag veröffentlichte Urteil stammt vom 23. Dezember. (Az. 2 StR 525/13)


Wenn Händler nach der Entscheidung weiter mit nikotinhaltigen E-Zigaretten handelten, „können sie sich strafbar machen“, bestätigte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs.
Welche Konsequenzen der Richterspruch für den Handel mit E-Zigaretten in Deutschland bis zur gesetzlichen Neuregelung im Mai hat, war zunächst nicht klar.


 
Nach dem Handelsverbot: Das muss man zu E-Zigaretten wissen !

Berlin. Der Bundesgerichtshof hat den Verkauf von E-Zigaretten verboten und damit viele Fragen aufgeworfen.

Wir geben die passenden Antworten.

Sie ist gefragt wie nie: die elektrische Zigarette.
Rund 275 Millionen Euro kassierten Händler 2015 in Deutschland für Geräte und Zubehör.
Raucher schätzen die E-Zigarette als weniger schädliche Alternative zum Tabakqualmen, Kritiker geißeln sie als Einstiegsmodell zur klassischen Nikotinsucht.
Denn unter Jugendlichen gelten die elektrischen Glimmstängel als cool.
Die gesundheitlichen Auswirkungen sind kaum untersucht, auch rechtlich gab es bislang keinen Rahmen.

Im Februar hat der Bundesgerichtshof den Handel zwar vorerst verboten, die meisten Händler ignorieren das Urteil jedoch.

Denn bis zum 20. Mai muss der Bundestag die EU-Tabakrichtlinie in deutsches Recht umsetzen – sie erlaubt den Verkauf von E-Zigaretten.

Die wichtigsten Fakten.

Was sind E-Zigaretten eigentlich?
Der Begriff steht für „elektrische Zigarette“.
Im Gegensatz zu normalen Zigaretten wird kein Tabak verbrannt und inhaliert, sondern eine mit Hitze verdampfte Flüssigkeit.
„Jede E-Zigarette besteht aus einem Batterieteil (Akku), einem Verdampfer und einem Mundstück“, erklärt Philip Drögemüller vom Verband des E-Zigaretten-Handels.
„Die Elektronik erhitzt bei Aktivierung des Geräts eine Heizwendel im Verdampfer.
Diese verdampft eine aromatisierte Flüssigkeit, das sogenannte Liquid.
Der Dampf wird über das Mundstück eingeatmet.“
Die Gesamtkonstruktion gibt es als Mehrweg- und als Einwegsystem.

Und was sind E-Shishas?
„Technisch gibt es keinen Unterschied zwischen E-Zigaretten und E-Shishas“, so Drögemüller.
Doch die Nutzergruppe ist eine andere: Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind E-Shishas besonders bei Jugendlichen unter 18 bekannt, jeder fünfte Jugendliche hat sie schon ausprobiert.
Der mögliche Grund: „Häufig werden in E-Shishas süße oder fruchtige Liquidsorten ohne den Zusatz von Nikotin verwendet“, so Drögemüller.
Ein Zusammenhang, den der Branchenverband kritisch sieht. „Kinder und Jugendliche sollten weder E-Zigaretten noch E-Shishas ausprobieren.“
Erst vor zwei Wochen bestätigte der Bundesrat ein Gesetz, das die Abgabe an Minderjährige verbietet.

Sind E-Zigaretten schädlich?
„Im Vergleich zu normalen Zigaretten sind E-Zigaretten weniger schädlich“, sagt Dr. Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum.
„Bei Zigaretten wird etwas verbrannt, dabei entstehen rund 90 krebserzeugende Stoffe, bei E-Zigaretten wird eine Flüssigkeit verdampft.
Auch dabei entstehen Schadstoffe, aber in wesentlich geringerem Maße.“
Schaden könnten sie aber dennoch.

Welche Stoffe enthalten sie?
Es gibt Liquids mit und ohne Nikotin.
„Nikotin ist in erster Linie ein Suchtmittel“, so Schaller, „neueste Studien zeigen aber, dass es hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken nicht so harmlos ist, wie die meisten glauben.“
Die meisten Liquids enthalten die Stoffe Propylenglykol, aus dem etwa auch Disconebel entsteht, und zusätzlich oder stattdessen Glyzerin.
„Eine berauschende Wirkung haben diese Stoffe nicht, aber sie können atemwegsreizend wirken, als Kurzzeitfolgen sind Husten, Beeinträchtigung der Lungenfunktion und Entzündungsprozesse in den Atemwegen bekannt.“
Auch die in einigen Liquids enthaltenen Aromen könnten gesundheitlich problematisch wirken, zum Beispiel Allergien auslösen.

Was sagen Kritiker?
Ein Hauptkritikpunkt neben gesundheitlichen Risiken ist vor allem der Jugendschutz.
„Die E-Zigarette und die E-Shisha können ein Anreiz sein, das Rauchen zumindest mit diesen Produkten auszuprobieren“, schreibt etwa die BZgA in einer Studie zum Rauchverhalten Jugendlicher.
So könnten junge Menschen „das Rauchen üben“ und letzten Endes eine Sucht entwickeln, meint auch Schaller.
Erste Studien würden diesen Effekt belegen.
Die BZgA hat E-Zigaretten und E-Shishas deshalb zur neuen Aufgabe in der Prävention erklärt.

Helfen E-Zigaretten beim Entwöhnen?
Möglicherweise.
„Der Dampf ist weniger schädlich als Rauch, trotzdem bekommen die Raucher weiterhin Nikotin und sie haben weiterhin den Habitus des Inhalierens“, sagt Schaller.
Manche Raucher würden dann nach und nach den Nikotingehalt reduzieren, um schließlich ganz nikotinfrei zu rauchen.
„Ob das tatsächlich ein gutes Hilfsmittel ist, ist nicht nachgewiesen.
Zur Entwöhnung werden E-Zigaretten deshalb auch nicht empfohlen.“

Was bedeutet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs?
Im Februar hat der Bundesgerichtshof E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Liquids als Tabakprodukte eingestuft – auch, wenn sie keinen Tabak enthalten.
Davon sind derzeit etwa 5500 Verkaufsstellen bundesweit betroffen – allerdings halte sich kaum jemand daran: „Die meisten Händler haben sich entschlossen, nikotinhaltige E-Zigaretten und Liquids trotz des BGH-Urteils weiter zu verkaufen“, sagt Dustin Dahlmann, Vorsitzender vom Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V.
Zudem beziehe sich das Urteil auf einen Vorgang aus dem Jahr 2012.
Mittlerweile sei die Rechtslage anders.
„Durch die EU-Tabakrichtlinie wurden nikotinhaltige E-Zigaretten mittlerweile quasi legalisiert, denn diese ist am 19. Mai 2014 in Kraft getreten und muss zwingend bis zum 20. Mai 2016 auch im deutschen Recht umgesetzt werden.“


 
E-Zigaretten-Lobby rechnet mit Steuer ab 2017 !

Berlin - Die deutschen Hersteller von E-Zigaretten rechnen frühestens 2017 mit einer Besteuerung ihrer Produkte.
Eine Steuer, wie sie bei Tabakzigaretten üblich ist, erwarten sie allerdings nicht.

Das sagte Dac Sprengel, Vorstandschef des Verbandes des E-Zigarettenhandels in Deutschland, der Welt am Sonntag.
Der Lobbyist begründete dies mit geringeren Gesundheitsrisiken.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit an der Regulierung der E-Zigarette sowie an einer Steuer für die Dampfgeräte mit ihren Nikotin-Flüssigkeiten.
Demnächst sollen Eckpunkte festgelegt werden.


 
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