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Auf dem Schulzeugnis ist die Note 3 okay - im Arbeitszeugnis will man sie nicht gern sehen.
Für eine bessere Bewertung zog eine Arzthelferin vors Bundesarbeitsgericht.
Das Urteil fiel zu ungunsten von Arbeitnehmern aus.
Das Bundesarbeitsgericht hat Hoffnungen von Beschäftigten, sich künftig leichter eine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis zu erstreiten, enttäuscht.
Die Erfurter Richter hielten am Dienstag an ihrer Linie fest, wonach die Formulierung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ - das entspricht der Note 3 - eine durchschnittliche Leistung beschreibt.
Wolle ein Mitarbeiter eine bessere Bewertung, müsse er genaue Gründe dafür darlegen, entschied der 9. Senat.
Gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt hatte eine 25-Jährige, die ein Jahr in einer Berliner Zahnarztpraxis tätig war.
Sie wollte sich die Gesamtbewertung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ erstreiten.
Immer wieder gibt es nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Streit um das ausgestellte Arbeitszeugnis. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke erklärt angesichts des aktuellen Urteils, welche Rechte die Arbeitnehmer bei Arbeitszeugnissen haben.
Gibt es einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
„Ja, Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses“, weiß Solmecke.
Dies sei gesetzlich festgelegt. Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen einem einfachen (Angabe von Dauer und Art der Tätigkeit) und einem qualifizierten Arbeitszeugnis (Beschreibung von Leistung und Verhalten).
Der Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses verjähre nach drei Jahren.
„Lediglich Selbstständige und freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf ein Zeugnis.
Etwas anderes gilt allerdings für Scheinselbständige, die arbeitnehmerähnlich tätig sind“, so Solmecke.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein gutes Zeugnis?
Der Arbeitgeber muss gravierendes Fehlverhalten natürlich nicht verschweigen, aber er ist verpflichtet das Zeugnis mit Wohlwollen auszustellen (Urteil vom 26.11.1963, Az.: VI ZR 221/62).
„Das heißt, dass dem Arbeitnehmer nicht absichtlich Steine in den Weg gelegt werden sollen in Anbetracht der Tatsache, dass das Arbeitszeugnis eine entscheidende Rolle bei der Jobsuche spielt“, erklärt Anwalt Solmecke.
Wilde Spekulationen oder subjektive Eindrücke des Verhaltens des Mitarbeiters gehörten somit nicht in ein Arbeitszeugnis.
Der Arbeitgeber sei verpflichtet, sich an die reinen Fakten zu halten.
Häufig finden sich in Arbeitszeugnissen versteckte Aussagen.
Können sich Arbeitnehmer dagegen wehren?
Hinter manch vermeintlich positiver Aussage versteckt sich teilweise eine Kritik.
„Diese ist nicht immer einfach zu entlarven“, so Solmecke.
Mittlerweile finden sich im Internet jedoch viele Sammlungen, die typische Phrasen und ihre wahre Bedeutung erläutern.
Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses kann der Arbeitnehmer, wenn er eine unberechtigte verdeckte Kritik entdeckt hat, eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
Wann lohnt es sich, eine Zeugnisberichtigungsklage einzureichen?
„Ein Prozess ist dann sinnvoll, wenn die Bewertung unter dem Durchschnitt ist, denn hier hat der Arbeitgeber die Beweispflicht“, erklärt Rechtsexperte Solmecke.
„In anderen Fällen wird es darauf ankommen, ob der Arbeitnehmer genügend Tatsachen hervorbringen kann, die eindeutig für eine falsche Bewertung sprechen.“
Nach der Entscheidung des BAG stehe nun fest, dass die Bewertung als „befriedigend“ zwar unüblich sein möge, vor Gerichten jedoch standhalte, solange der Arbeitnehmer keine Tatsachen hervorbringen könne, die eine überdurchschnittliche Leistung bewiesen.
„Insofern kein günstiges Urteil für die Arbeitnehmer“, fasst Solmecke zusammen.
Für eine bessere Bewertung zog eine Arzthelferin vors Bundesarbeitsgericht.
Das Urteil fiel zu ungunsten von Arbeitnehmern aus.
Das Bundesarbeitsgericht hat Hoffnungen von Beschäftigten, sich künftig leichter eine bessere Gesamtbewertung im Arbeitszeugnis zu erstreiten, enttäuscht.
Die Erfurter Richter hielten am Dienstag an ihrer Linie fest, wonach die Formulierung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ - das entspricht der Note 3 - eine durchschnittliche Leistung beschreibt.
Wolle ein Mitarbeiter eine bessere Bewertung, müsse er genaue Gründe dafür darlegen, entschied der 9. Senat.
Gegen ihren früheren Arbeitgeber geklagt hatte eine 25-Jährige, die ein Jahr in einer Berliner Zahnarztpraxis tätig war.
Sie wollte sich die Gesamtbewertung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ erstreiten.
Immer wieder gibt es nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Streit um das ausgestellte Arbeitszeugnis. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke erklärt angesichts des aktuellen Urteils, welche Rechte die Arbeitnehmer bei Arbeitszeugnissen haben.
Gibt es einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
„Ja, Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses“, weiß Solmecke.
Dies sei gesetzlich festgelegt. Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen einem einfachen (Angabe von Dauer und Art der Tätigkeit) und einem qualifizierten Arbeitszeugnis (Beschreibung von Leistung und Verhalten).
Der Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses verjähre nach drei Jahren.
„Lediglich Selbstständige und freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf ein Zeugnis.
Etwas anderes gilt allerdings für Scheinselbständige, die arbeitnehmerähnlich tätig sind“, so Solmecke.
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein gutes Zeugnis?
Der Arbeitgeber muss gravierendes Fehlverhalten natürlich nicht verschweigen, aber er ist verpflichtet das Zeugnis mit Wohlwollen auszustellen (Urteil vom 26.11.1963, Az.: VI ZR 221/62).
„Das heißt, dass dem Arbeitnehmer nicht absichtlich Steine in den Weg gelegt werden sollen in Anbetracht der Tatsache, dass das Arbeitszeugnis eine entscheidende Rolle bei der Jobsuche spielt“, erklärt Anwalt Solmecke.
Wilde Spekulationen oder subjektive Eindrücke des Verhaltens des Mitarbeiters gehörten somit nicht in ein Arbeitszeugnis.
Der Arbeitgeber sei verpflichtet, sich an die reinen Fakten zu halten.
Häufig finden sich in Arbeitszeugnissen versteckte Aussagen.
Können sich Arbeitnehmer dagegen wehren?
Hinter manch vermeintlich positiver Aussage versteckt sich teilweise eine Kritik.
„Diese ist nicht immer einfach zu entlarven“, so Solmecke.
Mittlerweile finden sich im Internet jedoch viele Sammlungen, die typische Phrasen und ihre wahre Bedeutung erläutern.
Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses kann der Arbeitnehmer, wenn er eine unberechtigte verdeckte Kritik entdeckt hat, eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen.
Wann lohnt es sich, eine Zeugnisberichtigungsklage einzureichen?
„Ein Prozess ist dann sinnvoll, wenn die Bewertung unter dem Durchschnitt ist, denn hier hat der Arbeitgeber die Beweispflicht“, erklärt Rechtsexperte Solmecke.
„In anderen Fällen wird es darauf ankommen, ob der Arbeitnehmer genügend Tatsachen hervorbringen kann, die eindeutig für eine falsche Bewertung sprechen.“
Nach der Entscheidung des BAG stehe nun fest, dass die Bewertung als „befriedigend“ zwar unüblich sein möge, vor Gerichten jedoch standhalte, solange der Arbeitnehmer keine Tatsachen hervorbringen könne, die eine überdurchschnittliche Leistung bewiesen.
„Insofern kein günstiges Urteil für die Arbeitnehmer“, fasst Solmecke zusammen.