AG Frankfurt: Urheberrechtsverletzungen verjähren nach 3 Jahren

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AG Frankfurt: Urheberrechtsverletzungen verjähren nach 3 Jahren

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch könnte es noch durch die nächst höhere Instanz einkassiert werden, sollte der Kläger Rechtsmittel einsetzen. Trotzdem gab es in Frankfurt am Main kürzlich Erfreuliches von der P2P-Front zu berichten. Das AG Frankfurt sieht eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB an. Es gilt nicht wie vom Kläger gefordert, eine Frist von 10 Jahren. Außerdem wurde klargestellt, dass auch nicht die zehnjährige Verjährungsfrist des § 852 S. 2 BGB (Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung) gilt.

 
Ah ja, da geht das vermutlich erst einmal zum Landgericht, dann noch zum Oberlandesgericht und danach möglicherweise zum Bundesgerichtshof, sofern das zugelassen wird. Und dann gibt es noch die Europäische Gerichtsbarkeit, die dann noch ins Spiel kommen könnte.

Ein rechtskräftiges Urteil wäre in diesem Worst-Case-Szenario erst in einigen Jahren möglich. Die Rechteinhaber wollen schließlich immer nur unser Bestes: Das Geld.
 
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