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Ruhe in Frieden
Deutschland darf EU-Ausländern Hartz IV verwehren
Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Ländern pauschal Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Ländern pauschal Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Az: C-333/13).
Das Urteil war hierzulande mit viel Spannung erwartet worden. Denn in der Bundesrepublik haben sich Sozialrichter in den vergangenen Jahren in Hunderten von Urteilen über den ausdrücklichen Wortlaut des deutschen Gesetzes hinweggesetzt, das in ungewöhnlicher Klarheit Hartz IV für all jene Ausländer ausschließt, die sich lediglich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Die Richter verwiesen dabei stets auf Europarecht.
Gut 4 Millionen Menschen kriegen Hartz IV
Konkret hat der EuGH in dem Fall um eine Frau aus Rumänien entschieden, die mit ihrem kleinen Sohn seit mehreren Jahren bei ihrer Schwester in Leipzig lebt und dort keiner Arbeit nachgeht. Das Urteil des EuGH ist eine sogenannte Vorabentscheidung, um die das höchste europäische Gericht gebeten worden war, bevor vor einem deutschen Gericht ein endgültiges Urteil fällt.
Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, mache das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten.
Hartz IV bekamen in Deutschland im Oktober 4,314 Millionen erwerbsfähige Menschen. zu ihnen zählen neben Arbeitslosen auch berufstätige Aufstocker und Menschen, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr versorgen oder Angehörige pflegen.
Grundsätzlich gilt: Wer bedürftig ist, bekommt Hartz IV. Komplizierter ist die Sachlage für EU-Ausländer, die in Deutschland Hartz IV beantragen. Wer als EU-Bürger schon lange in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, unterscheidet sich nach dem Jobverlust kaum von einem Bürger mit deutschem Pass.
Anders ist dies bei Ausländern, die nach Deutschland einreisen: In den ersten drei Monaten erhalten sie kein Hartz IV, anschließend wird geprüft, ob sie zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen sind. Hat der Einreisende eine Arbeit in Deutschland gefunden und verliert sie wieder, kann er Hartz IV beziehen.
Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Ländern pauschal Hartz-IV-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden.
Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Ländern pauschal Hartz-IV-Leistungen verwehren. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden (Az: C-333/13).
Das Urteil war hierzulande mit viel Spannung erwartet worden. Denn in der Bundesrepublik haben sich Sozialrichter in den vergangenen Jahren in Hunderten von Urteilen über den ausdrücklichen Wortlaut des deutschen Gesetzes hinweggesetzt, das in ungewöhnlicher Klarheit Hartz IV für all jene Ausländer ausschließt, die sich lediglich zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten. Die Richter verwiesen dabei stets auf Europarecht.
Gut 4 Millionen Menschen kriegen Hartz IV
Konkret hat der EuGH in dem Fall um eine Frau aus Rumänien entschieden, die mit ihrem kleinen Sohn seit mehreren Jahren bei ihrer Schwester in Leipzig lebt und dort keiner Arbeit nachgeht. Das Urteil des EuGH ist eine sogenannte Vorabentscheidung, um die das höchste europäische Gericht gebeten worden war, bevor vor einem deutschen Gericht ein endgültiges Urteil fällt.
Der Gerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass kein Aufnahmestaat von EU-Zuwanderern nach EU-Recht verpflichtet sei, während der ersten drei Monate des Aufenthalts Sozialhilfe zu gewähren. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten, aber weniger als fünf Jahren, mache das EU-Recht das Aufenthaltsrecht davon abhängig, dass nicht erwerbstätige Personen über ausreichende eigene Existenzmittel verfügten.
Hartz IV bekamen in Deutschland im Oktober 4,314 Millionen erwerbsfähige Menschen. zu ihnen zählen neben Arbeitslosen auch berufstätige Aufstocker und Menschen, die Kinder bis zum dritten Lebensjahr versorgen oder Angehörige pflegen.
Grundsätzlich gilt: Wer bedürftig ist, bekommt Hartz IV. Komplizierter ist die Sachlage für EU-Ausländer, die in Deutschland Hartz IV beantragen. Wer als EU-Bürger schon lange in Deutschland gewohnt und gearbeitet hat, unterscheidet sich nach dem Jobverlust kaum von einem Bürger mit deutschem Pass.
Anders ist dies bei Ausländern, die nach Deutschland einreisen: In den ersten drei Monaten erhalten sie kein Hartz IV, anschließend wird geprüft, ob sie zum Zweck der Arbeitssuche ins Land gekommen sind. Hat der Einreisende eine Arbeit in Deutschland gefunden und verliert sie wieder, kann er Hartz IV beziehen.