Spanien verabschiedet die Google-Steuer: Fast jeder Klick ist kostenpflichtig !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Nach dem Vorbild des deutschen Leistungsschutzrechtes hat Spanien nun auch ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das allerdings deutlich schärfer formuliert ist und keine Ausnahmen zulässt.
Als "Google-Steuer" macht es die Runde und im Grunde kostet jeder Klick auf urheberrechtlich geschütztes Material Geld.

Auch Spanien hat jetzt eine Art Leistungsschutzrecht, doch auf der iberischen Halbinsel geht man deutlich aggressiver an den Geldbeutel von Google heran.
Der Stand in Deutschland ist, dass Google eigentlich für die Nutzung von Bildern und Texten hätte bezahlen sollen, wenn diese eingeblendet werden.
Google konterte daraufhin damit, dass man eben nur noch Headlines anzeigen wollte, deren Nutzung kostenlos ist.
Das wiederum wollten die meisten Verlage aus Furcht vor sinkenden Aufrufen nicht und erlaubten Google die kostenfreie Nutzung von Bildern und Anrisstexten - mit Ausnahme des Axel Springer Verlages.

In Spanien geht es einen Schritt weiter: Dort wurde die "Google-Steuer" verabschiedet, deren Inhalt festgelegt, dass ein Link auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu bezahlen ist.
Damit ist auch die Websuche von Google betroffen und urheberrechtlich geschütztes Material gibt es nicht wenig im Internet.
Bei Bildern und Texten ist die Sache meist recht klar, aber selbst ein Blogbeitrag kann urheberrechtlich geschützt sein.

Das Gesetz sieht keine Ausnahmen vor.
Den Rechteinhabern ist es nicht gestattet, Google die Nutzung zu erlauben.
Damit soll und wird Google in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
Bei Nichtbeachtung drohen bis zu sechs Jahre Haft oder 300.000 Euro Geldstrafe.
Davon betroffen sind natürlich auch andere Suchmaschinenbetreiber.

Wenig überraschend wird das Gesetz kritisiert.
Es bedrohe nicht nur die Freiheit im Internet, sondern führe das gesamte System ad absurdum.
In der Theorie wären nämlich nur noch Links zu Bezahlinhalten kostenfrei, etwa dem Angebot eines Webshops.
Oder eben klar gemeinfrei ins Web gestellte Inhalte, doch wer prüft das?
Google wird wohl schon so wie in Deutschland handeln und damit drohen, dass man dann eben das Angebot ausdünnt – im Fall von Spanien entspricht das einer kompletten Entlistung, da auf klickbare Links Steuern anfallen.

Umstritten ist auch die Lage im Rahmen des europäischen Rechtes.
Der europäische Gerichtshof entschied etwa, dass das Einbetten von Youtube-Videos stets legal ist (auch urheberrechtlich geschütztes Material).
Das Material ist ohnehin im Web verfügbar, so die Begründung.
Es bleibt also weiter spannend.
Von Google war bisher nur zu hören, dass man enttäuscht sei.


 
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