Zehn ziemlich bekloppte EU-Gesetze !

collombo

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Durch einige deutsche Medien schwirren derzeit Gerüchte, dass dank der EU-Gesetzgebung Kuchenbasare in Schulen und Kindergärten oder Wohltätigkeitsveranstaltungen in Gefahr wären.

Die Gurken sind zu krumm, das deutsche Brot ist zu salzig - und nun sollen auch noch Eltern für selbstgebackene Kuchen haften?
Skurrile EU-Gesetze sorgen immer wieder für Aufregung.
Was steckt wirklich dahinter?

Die EU überrascht ihre Bürger immer wieder mit schräg anmutenden Verordnungen: Ab 13. Dezember 2014 gilt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung.
Demnach müssen künftig auch bei lose angebotenen Lebensmitteln, wie Kuchen, Schnittchen, oder Salaten, Inhaltsstoffe aufgeführt werden.
Vor allem Allergikern soll diese Regelung helfen.

Nun fürchten Verbraucher die Folgen: Gibt es bald keinen Kuchen-Basar in der Kita ohne Zutatenliste?
Und keine Spendenaktion im Verein ohne exakte Angaben, was in selbst gemachten Salaten und Schnittchen steckt?
Ehrenamtliche Mitarbeiter befürchteten schon das Aus von vielen private Initiativen, hieß es auf Bild.de.

Aber die - auch medial geschürte - Angst ist unbegründet: „Diese Regeln gelten für verpackte wie nicht vorverpackte Lebensmittel – aber eben nicht für den gelegentlichen Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen zum Beispiel bei Wohltätigkeitsveranstaltungen wie einem Kuchenbasar im Kindergarten“, stellte Claudia Guske von der Pressestelle der EU-Kommission klar.

Dünne Bananen bleiben draußen
Zwar ist die angebliche EU-Verordnung über die Krümmung der Banane eine Legende.
Aber tatsächlich müssen Bananen, die in die Europäische Union eingeführt werden, sowie innerhalb der Gemeinschaft produzierte Bananen eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen.
Mit solchen Mindeststandards sollen die Qualität und der reibungslose Transport der Früchte gewährleistet sein.
Kritik gibt es allerdings auch, weil solche Vorschriften den freien Handel mit ausländischen Anbietern erschweren.

Die ideale Gurken-Krümmung
Warum sind die meisten Gurken im Supermarkt (nicht) krumm, sondern gleichlang und gerade?
In einer - im Volksmund „Gurkenkrümmungs-Verordnung“ genannten - Richtlinie legte die EU bestimmte Handelsnormen fest, auf Wunsch des Handels.
Darin wurde 1988 unter anderem bestimmt, dass eine Gurke der Handelsklasse „Extra“ maximal eine Krümmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern Länge aufweisen durfte.
Zu krumme Gurken waren demnach nur noch Handelsklasse II.

Die Europäische Kommission setzte allerdings die Verordnung 2009 außer Kraft.
Dabei hatte sich eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten sowie Handels- und Bauernverbände für die Vorschrift ausgesprochen.
Die wichtigsten Großhändler verwenden die Vorgabe weiterhin als interne Norm.

Ballon-Aufpust-Verbot für Kinder
Kinder unter acht Jahren dürfen Luftballons nur unter der Aufsicht von Erwachsenen aufpusten.
Dieses Gerücht geisterte eine Zeit lang durch die Medien.
„Die EU verbietet Kindern nicht das Aufblasen von Luftballons“, musste die EU-Kommission 2011 klarstellen.
Eine neue Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug aus dem Sommer nehme lediglich eine seit 1998 geltende Bestimmung wieder auf: Danach müssen Latex-Ballons die Warnung tragen, dass Kinder jünger als acht Jahre unaufgeblasene oder kaputte Ballons verschlucken und daran ersticken können.
Die Aufsicht von Erwachsenen werde daher empfohlen.

Dirndl-Dekolleté-Verbot im Biergarten
Ein angebliches EU-Dekolleté-Verbot für Bayerns Biergarten-Kellnerinnen sorgte für Empörung bei Wirten und Lokalpolitikern, die sich prompt für die Rettung der bayrischen Kultur und Lebensfreude starkmachten.
In der Tat hat die Richtlinie „Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor optischer Strahlung“ hauptsächlich den Schutz vor UV- oder Laser-Strahlung zum Inhalt.

Ziel der Richtlinie ist es, die Beschäftigten vor Augen- und Hauterkrankungen zu schützen.
Sie enthält auch einige Zeilen zum Schutz von Arbeitnehmern gegen starke Sonneneinstrahlung - sie schreibt aber weder T-Shirts auf der Baustelle noch Dekolleté-Bedeckungen für Bedienungen in Biergärten vor.
Im Falle starker Sonneneinstrahlung muss der Arbeitgeber seine Angestellten nur auf das Gesundheitsrisiko hinweisen.

Gefährlicher Zimt in Gebäck?
Fast wäre der Ofen für die beliebten skandinavischen Zimtschnecken aus gewesen - aber eben nur fast: Im November 2013 hatten Warnungen eines Experten Schlagzeilen gemacht.
Demnach überschritt das Gebäck die EU-Grenzwerte an gesundheitsschädlichem Kumarin - es drohte ein Verbot.
Dänische EU-Gegner machten das Zimtgebäck flugs zum Thema im Europa-Wahlkampf, dänische Medien sprachen von der „Zimtaffäre“.
Im Juni 2014 konnte Dänemark jedoch aufatmen: Die beliebten Zimtschnecken entgingen dem Verbot durch die EU.

Oliven-Öl nur noch in Flaschen
In allen Restaurants der Europäischen Union sollte Olivenöl nach Willen von EU-Bürokraten nicht mehr klassisch in Kännchen serviert werden - sondern in Einwegflaschen.
Es hieß, die Verbraucher müssten davor geschützt werden, dass ihnen schlechteres Öl untergeschoben werde, als das Flaschenetikett verspricht.
Doch nach massiven Protesten in mehreren Mitgliedsstaaten kippte die EU-Kommission im Mai 2013 das umstrittene Verbot der Nachfüll-Kännchen.

Dudelsäcke sind viel zu laut
„Schottische Dudelsäcke fallen EU-Lärmschutzverordnung zum Opfer“ - so vermeldeten es vor allem britische Medien vollmundig.
Tatsächlich beschloss die EU einheitliche und schärfere Lärmgrenzwerte, die seit 15. Februar 2006 für sämtliche Bereiche des Arbeitslebens gelten.
Was ja etwa bei Baustellen und Fabriken durchaus Sinn macht.
Für die Unterhaltungsbranche gab es eine Übergangsfrist bis Mitte Februar 2008.
Bei zu hohen Lärmbelastung muss etwas unternommen werden: „Einige Orchester verwenden spezielle Ohrstöpsel und schalldämpfende Materialien oder andere Vorrichtungen, um die Lautstärke zu drosseln“, so die Europäische Kommissionen.

Der EU gehe es mit der Lärmschutzrichtlinie nicht darum, Musiker zu schikanieren, sondern alle Arbeitnehmer, egal wo sie tätig sind, zu schützen.
Privatmusiker können mit ihren Instrumenten so viel Lärm machen, wie sie wollen.

Salzverbot im Deutschen Brot
Viele Bäcker wurden vor längerer Zeit durch falsche Schlagzeilen alarmiert.
Angeblich wollte die EU vorschreiben, wie viel Salz sie künftig ins Brot streuen dürfen.
Fest steht: Jeder Bäcker kann aber weiterhin so viel Salz einsetzen, wie er für richtig hält.
Aber wenn er mit besonders gesundem Brot werben will, muss er angeben, wie viel Salz sein Brot enthält, wenn es den Richtwert übersteigt.
Ansonsten darf der Bäcker so viel Salz einsetzen, wie er will.

Der von der EU vorgeschlagene Richtwert liegt bei 1,2 bis 1,3 Gramm Salz pro 100 Gramm Mehlanteil.
Demgegenüber enthält deutsches Brot im Durchschnitt 1,8 bis 2,2 Gramm.
Im Jahr 2010 teilte ein Kommissionssprecher jedoch mit, dass die Kennzeichnungspflicht vor allem großindustriell hergestellte Produkte betrifft und traditionelle Lebensmittel wie Brot davon ausgenommen seien.

Keine Eier mehr im Dutzend?
Eier dürfen auch in Zukunft im 12er Karton verkauft werden.
Das hat das Europaparlament 2010 in Brüssel erklärt und Medienberichte aus England zurückgewiesen.
Auch bei der Größe der Eier wolle sich die EU nicht einmischen, hieß es.
Englische Boulevardzeitungen hatten Berichte verbreitet, wonach die EU-Vorschläge zur Kennzeichnung von Lebensmitteln nicht mehr das Gewicht, sondern die Anzahl der in einer Verpackung enthaltenen Nahrungsmittel vorschreiben. (gs, mit Material von dpa)


 
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