Oberlandesgericht München: Urteil - Ebay-Käufer muss negative Bewertung löschen !

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Oberlandesgericht München: Urteil - Ebay-Käufer muss negative Bewertung löschen !

Das OLG München hat nun einen Ebay-Käufer zur Zurücknahme einer schlechten Bewertung eines Verkäufers verurteilt.
Das Oberlandesgericht in München hat entschieden, dass ein Ebay-Käufer seine schlechte Bewertung über einen Händler wieder zurücknehmen muss.
Der vom Urteil betroffene Ebay-Nutzer hatte bei einem Ebay-Händler aus Gelting (Bayern) Bootzubehör erworben und anschließend den Händler negativ bei Ebay bewertet und sich dabei über Mängel an der gelieferten Ware beschwert.

Der Händler wollte die negative Bewertung nicht hinnehmen und verklagte den Käufer.
In der Klage wies der Anwalt des Verkäufers das Gericht darauf hin, dass sich der Käufer nicht direkt beim Verkäufer über die Ware beschwert habe und diese auch nicht aufgrund der angeblichen Mängel zurückgeschickt habe.
Der Käufer beanspruchte für sich das Recht auf Meinungsfreiheit.

Vor dem Landgericht München wurde die Klage des Verkäufers zunächst abgewiesen, weil er nicht habe beweisen können, dass die Bewertung "sachlich unrichtig" gewesen sei.
Der Verkäufer ging dann in die Berufung vor das Oberlandesgericht München.
Dieses gab dem Kläger nun am Dienstag Recht.
Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.
Und auch die Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor.


 
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