Manipulierte Benchmarks: Intel muss US-Käufern des Pentium 4 Schadensersatz zahlen !

collombo

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Manipulierte Benchmarks: Intel muss US-Käufern des Pentium 4 Schadensersatz zahlen !

Im Rahmen einer Sammelklage hat sich Intel außergerichtlich geeinigt.
Wer als Privatmann von Ende 2000 bis Mitte 2002 einen PC mit Pentium 4 gekauft hat, erhält 15 US-Dollar.
Die Vorwürfe manipulierter Benchmarks, die den Athlon von AMD schlechter aussehen ließen, erkennt Intel damit aber nicht an.

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Ein Konsortium von Anwälten ruft US-Bürger dazu auf, sich an der außergerichtlichen Beilegung eines Rechtsstreits zwischen PC-Käufern und Intel anzuschließen.
Diese Form der Erweiterung einer Sammelklage (class action suit) ist eine Spezialität des US-Rechts, um langwierige Prozesse zu vermeiden.
Schon die Vorbereitung der jetzigen Einigung hat über 10 Jahre gedauert, denn die beiden mutmaßlich geschädigten Anwender hatten bereits im März 2004 Klage eingereicht.

Der Vorwurf ist drastisch: Intel soll, als die erste Generation des Pentium 4, Codename Willamette, im Jahr 2000 auf den Markt kam, Benchmarks manipuliert haben.
Dazu soll, so ist der Klageschrift (PDF) zu entnehmen, der Test Webmark 2001 gleich ganz selbst von Intel geschrieben worden sein.

Er soll später dem Industriekonsortium Bapco zur Verfügung gestellt worden sein, wobei Intel keinerlei Hinweise darauf wünschte, wer den Test programmiert hat.
In einer Stellungnahme zu der Einigung weist Intel die Vorwürfe zurück (PDF).


Auch beim schon existierenden Sysmark, der damals von Version 2000 auf Version 2001 aktualisiert wurde, soll Intel Veränderungen zu seinen Gunsten bewirkt haben.
Dieser Test, der echte Anwendungen mit Skripten ausführt, galt zu dieser Zeit als eines der wichtigsten Instrumente zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von PCs, vor allem im Büroalltag.
Intel hat der Klage zufolge beim Wechsel der Versionen vor allem solche Funktionen der Programme ausführen lassen, bei denen der Pentium 4 gegenüber dem Athlon von AMD Vorteile hatte.

Auch mit späteren Ausgaben des Benchmarks könnte das weitergeführt worden sein, wie aus einem heute noch verfügbaren Bericht von Van's Hardware hervorgeht, was aber nicht Teil der aktuellen Einigung ist.

Beim Vergleich von Sysmark 2001 und 2002 hatte AMD weitere Verschlechterungen seiner Ergebnisse bemerkt: Waren vergleichbare Prozessoren von AMD mit dem älteren Test noch schneller, so verkehrte sich das mit Sysmark 2002 ins Gegenteil - Intel gewann deutlich.
AMD, damals selbst Mitglied des Bapco-Konsortiums, hatte die Tests genau untersucht, und dazu auch ein PDF erstellt.


Widerspruch nur bis zum 15. Dezember 2014 möglich
Für US-Bürger gilt nun, dass sie sich der Einigung anschließen können.
In der Regel verzichten die Teilnehmer damit auf weitere rechtliche Ansprüche.
Wer zwischen dem 20. November 2002 und dem 31. Dezember 2001 einen PC mit einem beliebigen Pentium 4, oder zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. Juni 2002 einen Rechner mit einem derartigen Prozessor unter 2,0 GHz gekauft hat, kann sich bei den Anwälten melden.
Die Unterscheidung soll sicherstellen, dass nur die ersten Pentium 4 von der Aktion erfasst sind.

Sind die Ansprüche berechtigt, sollen die Teilnehmer 15 US-Dollar erhalten.
Das klingt nach wenig, kann für Intel aber dennoch teuer werden: Laut damaligen Berichten hatte das Unternehmen bis Mitte 2002 weltweit rund 50 Millionen Pentium 4 verkauft.
Wie viele CPUs dabei in Rechnern für Privathaushalten landeten - denn nur diese sind von der Einigung erfasst - ist aber nicht bekannt.

Bis zum 14. April 2015 kann man sich an dem aktuellen Verfahren beteiligen, wer auf eigene Faust klagen will, muss das schon bis 15. Dezember 2014 bekannt geben.
Abhängig von den Rückmeldungen der Betroffenen wird es am 23. Januar 2015 noch eine Anhörung in dem Verfahren geben.
Inwieweit europäische Kunden davon in irgendeiner Weise betroffen sind, konnte Intel Deutschland auf Anfrage von Golem.de noch nicht sagen.
Die derzeitige Einigung gilt jedenfalls nur für US-Bürger, mit einer Berufung gegen eine Kartellstrafe der Europäischen Union war Intel im Juni 2014 gescheitert.
Darin war aber nicht von Schadensersatz für die Käufer die Rede.


 
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