Europäischer Gerichtshof: Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung !

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Europäischer Gerichtshof: Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung !

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass framende Links, wie etwa auf ein Youtube-Video bei Facebook, keine Urheberechtsverletzung darstellen.
Das gab die Kanzlei Knies & Albrecht bekannt, die an dem Beschluss beteiligt war.
Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie zur Informationsgesellschaft, solange sich die Wiedergabe nicht an ein neues Publikum wende und keine andere Wiedergabetechnik einsetze.

Das Gericht wendet in dem Beschluss zum Framing die Grundsätze aus der Svensson-Entscheidung an, nach der Hyperlinks ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber auf geschützte Werke verweisen dürfen.
Ein schwedischer Journalist hatte gegen den kostenpflichtigen Medienbeobachtungsdienst Retriever Sverige geklagt, der auf seine Artikel bei der Tageszeitung Göteborgs-Posten verlinkt hatte.

Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof noch erklärt, dass Framing wegen des "Zu-eigen-Machens" durch den Nutzer unter ein unbenanntes Recht der öffentlichen Wiedergabe falle.

Dies sei aber, so der EuGH, "im Wesentlichen das Charakteristikum der Framing-Technik".
Auch werde durch Framing kein neues Publikum erschlossen, weil davon auszugehen sei, "dass der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht hat".
Auch werde beim Framing keine andere Technik angewendet.

"Der Beschluss beendet einen jahrelangen Rechtsstreit.
Er ist im Sinne der Netzfreiheit zu begrüßen", erklärte Rechtsanwalt Bernhard Knies.

Die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) hatte im Februar 2014 gefordert, das Einbetten von Youtube-Videos kostenpflichtig zu machen.


 
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