Junge diskriminiert? Klage abgewiesen: Ältere Kollegen dürfen mehr Urlaubstage haben !

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Junge diskriminiert? Klage abgewiesen: Ältere Kollegen dürfen mehr Urlaubstage haben !

Erfurt – Dürfen ältere Kollegen mehr Urlaub haben als junge Menschen?
Ja – das hat jetzt ein Gericht entschieden.
Sieben Mitarbeiter eines Schuhherstellers haben in Erfurt auf mehr Urlaub geklagt.

Den 45-56 Jährigen werden laut deren Arbeitsvertrag nur 34 Urlaubstage zugeschrieben, während ihre älteren Kollegen ab ihrem 58. Geburtstag zwei Urlaubstage mehr bekommen.
Die Kläger fühlten sich nun aufgrund ihres Alters diskriminiert und klagten mit Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz auf ebenfalls 36 Urlaubstage.
Allerdings erfolglos.

Das Gericht betonte den sachlichen Grund für die zwei zusätzlichen Arbeitstage.
Denn laut der Richter hat der Arbeitgeber einen gewissen Entscheidungsspielraum, was die Urlaubsverteilung an ältere Menschen anbelangt.
Der Schuhhersteller begründet sein Vorgehen damit, dass ältere Menschen für die teils schwere körperliche Arbeit längere Erholungszeiten bräuchten.

Rechtlich gesehen ist das auch vollkommen legitim.
Das Bundesurlaubsgesetz schreibt lediglich vor, dass der Urlaub jährlich mindestens 24 Tage betragen muss.
Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht 2012 die Altersstaffel beim Urlaub im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen gekippt.

Die dortige Regelung war jedoch um einiges verschärfter: Bis zum 30. Lebensjahr bekamen die Beschäftigten dort 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre 29 Tage und danach 30 Tage.
Darin wurde ein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gesehen, da jüngere Angestellte wegen ihres Alters benachteiligt würden.


 
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