Vorsicht bei Internet-Kleinanzeigen „Polen-Debits“: Neue Betrugs-Masche mit Prepaid-Konten !

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Vorsicht bei Internet-Kleinanzeigen „Polen-Debits“: Neue Betrugs-Masche mit Prepaid-Konten !

Köln – Das Angebot klingt verlockend – via Email wird der erste Kontakt aufgenommen und der Kauf abgewickelt.

So schnell und unkompliziert werden bei Ebay-Kleinanzeigen, Kalaydo oder Quoka täglich Geschäfte gemacht.
In den meisten Fällen holt der Käufer seine Ware persönlich ab oder bekommt sie zugeschickt und alles ist super.

Doch seit Anfang des Jahres häufen sich beim Verbraucherschutz-Portal „Autionshilfe.info“ die Mails von Betroffenen, die Opfer von dreisten Betrügern geworden sind.

Nach der Bezahlung der Ware via Internet wird keine Ware geliefert – zudem ist das Geld futsch.

Der Grund: Der Käufer in Deutschland überweist sein Geld auf ein „Prepaid-Konto“ in Polen – auch „Polen-Debits“ genannt.

„Die Konten werden bei einer polnischen Bank online eröffnet, ohne irgendeinen Ausweis oder sonstige Legitimation.
Diese Wegwerfkonten werden meistens nur wenige Tage genutzt“, beschreibt „Autionshilfe.info“ die Masche.

Wenn der Käufer das Geld überwiesen hat, hebt der Täter das Geld ab und löscht das Konto.
Deutsche Banken sind die Hände gebunden.
Auch ein Antrag auf Rücküberweisung ist dann erfolglos.
Für den berechnen die Banken übrigens eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 30 Euro.

IBAN-Länderkürzel beachten
Damit man nicht auf ein polnisches Prepaid-Konto hereinfällt, sollten Käufer darauf achten, dass das IBAN-Kontonummer des Verkäufers mit DE und nicht mit PL beginnt.
PL ist in diesem Fall das IBAN-Länderkürzel für Polen – anschließend folgt eine mehrstellige Zahlenkombination.

Warum ist es für die Polizei so schwierig, die Gangster ausfindig zu machen?
Zur Eröffnung eines polnischen Kontos ist ein Ausweis nicht erforderlich, benötigt wird die 11-stellige polnische Identifikationsnummer (PESEL).
Jeder Einwohner in Polen besitzt so eine individuelle Nummer.

Allerdings: Diese Nummern erstellen sich die Betrüger im Internet mit einem automatischen Generator selbst.
Polizeiliche Ermittlungen nach irgendeinem real-existierenden Karteninhaber sind also sinnlos.

Darauf sollten Sie bei Internet-Kleinanzeigen achten...

1. Falsche Telefonnummer
Meist werden bei der Anzeige Kontaktdaten veröffentlicht.
Gerne geben die Gauner eine deutsche Stadt mit richtiger Postleitzahl an – allerdings mit falscher Telefon-Nummer.
Versuchen Sie die Nummer anzurufen.
Ist die sie nicht vergeben, sollten Sie die Finger von dem Angebot lassen.

Möchten Sie mit dem Inserenten zu einem Kaufabschluss kommen, sollten Sie die erforderlichen Kontaktdaten wie Name, Adresse und Telefonnummer anfordern und auf Richtigkeit überprüfen.
Seien Sie aufmerksam, wenn der Anbieter Ihnen diese Daten nicht geben möchte.

2. „Ich bin nach Polen gezogen“
Bei Mail-Kontakt heißt es häufig: „Ich bin beruflich ins Ausland gezogen und lebe jetzt in Polen.“
Auch hierbei handelt es sich um eine gängige Vorgehensweise von Betrügern.

3. Polnische IBAN-Nummer
Im Fortlauf wird dann eine polnische IBAN-Nummer genannt, die mit PL beginnt.
Spätestens jetzt ist Vorsicht angesagt.

4. Zu billiges Angebot
Sollten Sie ein Angebot finden, dessen Preis-Leistungsverhältnis unrealistisch erscheint, z.B. ein extrem günstiger Preis für ein hochwertiges Produkt, raten wir Ihnen zur besonderen Vorsicht.

5. Anzeigentext genau lesen
Lesen Sie vor dem Kauf die Beschreibung des Artikels vollständig durch und prüfen Sie sorgfältig die Bilder der Ware.
Sollten die Angaben unvollständig sein und in einigen Punkten noch Unklarheiten bestehen, so versuchen Sie, diese im Vorfeld zu klären.

Zu beachten sind insbesondere Lieferbedingungen und Versandkosten sowie eventuell anfallende Zusatzkosten wie Steuer oder Zoll bei Angeboten außerhalb der EU.

Die wichtigsten Regeln beim Einkaufen

1. Händler sorgfältig auswählen
„Vor dem Kauf sollten Verbraucher auf die richtige Wahl des Online-Shops achten“, rät Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Im Netz ist die Gefahr viel größer, auf betrügerische Händler hereinzufallen.
Doch wie erkennt man einen seriösen Shop?
Dafür gibt es einige Anhaltspunkte. Je mehr Infos der Händler über seine Firma, seine Vertragsbedingungen und die Rechte der Käufer auf seiner Webseite preisgibt, desto eher kann man davon ausgehen, dass es sich nicht um einen Betrüger handelt.
Einen guten Hinweis bieten auch Gütesiegel wie die von „Trusted Shops“. Nur Online-Händler, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, dürfen dieses Siegel führen.

2. Sicher bezahlen
Die Zahlung per Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte ist überwiegend sicher.
Im Notfall kann der Verbraucher bei Problemen mit dem Online-Händler sein Geld zurückholen.
„Abraten würde ich von der Zahlung per Vorkasse“, sagt Experte Christian Solmecke.
Bei Vorkasse sei die Unsicherheit zu groß, dass die Ware hinterher gar nicht geliefert wird und der Verbraucher sein Geld endgültig verliert.

Häufig bieten Händler auch die Möglichkeit, über Bezahlsysteme wie PayPal die Einkäufe zu erledigen.
Hier kommt es für die Sicherheit entscheidend auf den Anbieter an.
Immer sollten Käufer beim Einloggen in die Online-Shops sichere Passwörter benutzen und ihren PC ausreichend vor Viren schützen.
So erhalten Betrüger keinen Zugriff auf sensible Daten.

Was man nach dem Kauf beachten muss

1. Das Widerrufsrecht
Entspricht die Ware nicht den Erwartungen des Verbrauchers, darf er von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Bestellte in der Regel kostenlos zurücksenden.
Für Waren unter 40 Euro dürfen Händler eine Gebühr verlangen.
Das Widerrufsrecht gilt aber nicht für Maßanfertigungen, entsiegelte Ware - CDs werden zum Beispiel versiegelt versendet - oder Konzertkarten.
Unabhängig vom Widerrufsrecht können Kunden außerdem - wie beim Kauf im Ladengeschäft - bei mangelhafter Ware ihre Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen.

Die Frist für das Widerrufsrecht beginnt erst, wenn der Besteller oder ein ausgewiesener Empfänger die Ware erhält.
Gibt der Postbote das Paket einfach bei einem Nachbarn ab, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn der Nachbar die Bestellung tatsächlich übergibt.

2. Ware ist beschädigt
Stellt sich beim Öffnen des Pakets heraus, dass die Ware beschädigt ist, wirkt sich dies nicht auf die Rechte des Verbrauchers aus.
„In so einem Fall geht man davon aus, dass der Mangel von Anfang vorhanden war und der Kunde nicht dafür verantwortlich ist“, weiß Christian Solmecke.
Der Käufer könne weiterhin unbeschadet von seinem Widerrufsrecht oder seinen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch machen.

Solmeckes Fazit: Verbraucher, die den Händler sorgfältig auswählen und bei der Bezahlung einige Dinge beachten, können ohne Bedenken ihre Einkäufe vom Sofa aus erledigen.


 
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