Kopieren, laden und anschauen erlaubt

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Der Download von Filmen und Musik aus dem Internet geht mit den richtigen Tricks nicht nur einfach und schnell, er ist auch weit häufiger legal, als viele vielleicht glauben. Was verboten und was erlaubt ist, verrät das Interview mit dem Rechtsanwalt Christian Solmecke.

Der Fachanwalt Christian Solmecke hilft seit Jahren Menschen, denen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen zugestellt wurde. Betroffene Internet-Nutzer finden seine Kanzlei hier: Kanzlei Wilde Beuger Solmecke . Im Gespräch mit der PC-WELT verrät der Anwalt, was beim Laden, Anschauen und Anhören von Filmen und Musik erlaubt ist und was nicht.

PC-WELT: Die Kosten, die einem Internetnutzer bei einer Abmahnung wegen illegal geladener Filme oder Musik entstehen, sollten durch ein neues Gesetz von 2013 verringert werden. Hat das die bisherigen Massenabmahnungen eingedämmt?

Solmecke: Nein, die Abmahngebühren wurden zwar, wie vom Gesetzgeber gefordert, durch das Anti-Abzock-Gesetz reduziert. Dafür sind die Schadensersatzansprüche deutlich in die Höhe gestiegen. Das Geschäft mit den Abmahnungen ist somit sehr lukrativ geblieben. Man sieht am aktuellen Beispiel der „Porno-Abmahnungen“ wegen Streaming bei Redtube, dass die Kanzleien immer wieder Wege suchen und oft auch finden, um mit Massenabmahnungen Geld zu verdienen.

PC-WELT: Viele Internetnutzer glauben, dass der Download von urheberrechtlich geschützten Filmen oder Musik nicht abgemahnt wird. Nur das Hochladen von Dateien sei illegal. Stimmt das?

Solmecke: Das stimmt so nicht. Laden die Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke von offensichtlich rechtswidrigen Webseiten, wie beispielsweise kino.to, herunter, verhalten sie sich rechtswidrig und können abgemahnt werden. Der rechtswidrige Download ist jedoch nur schwer zurückzuverfolgen, da in der Regel nur der Betreiber der Download-Website die IP-Adressen kennt. Wie man jedoch am Beispiel der Porno-Abmahnungen bei Redtube sehen kann, finden Dritte über raffinierte Methoden manchmal doch Mittel und Wege, an die IP-Adressen der Nutzer zu kommen. Vollkommen auszuschließen ist eine Verfolgung somit nicht.“

PC-WELT: Wie ist die Rechtslage beim Streaming, also dem reinen Ansehen oder Anhören von Filmen und Musik, wenn die Quelle keine Genehmigung der Urheber hat?

Solmecke: Die Rechtslage ist mangels entsprechender Gerichtsurteile bis heute unklar. Ich vertrete seit langem die Ansicht, dass das Streamen legal ist. Zwar werden während des Streamings kleine Teile des Videos auf dem Computer geladen. Dies geschieht aber nur flüchtig, und zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige Videodatei auf der Festplatte abgelegt. Das Anschauen selbst ist dann überhaupt nicht mehr als rechtswidrige urheberrechtliche Nutzung zu werten.“

PC-WELT: Und was ist, wenn ich Filme von einer Streaming-Website nicht nur ansehe, sondern auch herunterlade?

Solmecke: Hier gilt das oben Gesagte: Laden die Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke von offensichtlich rechtswidrigen Webseiten herunter, verhalten sie sich rechtswidrig und können abgemahnt werden.

PC-WELT: Wenn ich Filme oder Musik von einer legalen Webseite wie Youtube herunterlade, mache ich mich trotzdem strafbar oder verstoße gegen das Urheberrecht?

Solmecke: Da es sich bei Youtube nicht um eine Plattform handelt, die offensichtlich rechtswidrige Inhalte verbreitet, können Nutzer ohne Probleme die Musikspuren auf Youtube downloaden. Voraussetzung dabei ist allerdings, dass für den Download keine technischen Schutzmaßnahmen umgangen werden. Das Umgehen solcher Maßnahmen stellt immer eine Urheberrechtsverletzung dar.

PC-WELT: Sie sagen, dass man Filme oder Musik nicht aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen laden darf. Wie offensichtlich muss offensichtlich sein?

Solmecke: Aus meiner Sicht muss die gesamte Plattform klar illegal sein. Das heißt, dass auch der Dümmste erkennen muss, dass es so ein „tolles Angebot“ eigentlich nicht kostenlos geben darf. Das war zum Beispiel bei kino.to der Fall. Die Seite hat alle aktuellen Kinofilme kostenfrei angeboten. Anders sieht allerdings die Rechtslage aus, wenn man einmal ausnahmsweise einen Kinofilm auf Youtube findet. Hier kann der Nutzer nicht erkennen, ob Youtube diesen Film möglicherweise lizenziert hat oder ob es andere Abkommen zwischen der an sich legalen Plattform Youtube und den Rechteinhabern gibt. In so einem Fall ist die Illegalität der Verbreitung jedenfalls nicht offensichtlich.

PC-WELT: Der Download von Filmen und TV-Serien aus den „Binary Newsgroups“ des Usenet (etwa über den Anbieter Usenext) ist bei einigen Nutzern sehr beliebt. Gibt es bereits Abmahnungen von Usenet-Nutzern?

Solmecke: Nein, mir sind keine Abmahnungen von Usenet-Nutzern bekannt.

PC-WELT: Verstößt der Download aus TV-Mediatheken wie oder aus Online-Videotheken wie gegen das Urheberrecht oder ist anderweitig verboten?

Solmecke: Der Download aus legalen Quellen ist erlaubt, so lange die Kopie zum privaten Gebrauch genutzt wird. Insofern gilt nichts anderes, als wenn man mit einem Videorecorder das Fernsehprogramm aufnehmen würde. Allerdings darf für den Download kein Kopierschutz umgangen werden.

PC-WELT: Wie sieht es mit dem Download von Musik und Filmen unter Umgehung von Länder-Netzsperren aus? Ist es legal, wenn ich Filme aus legalen Quellen in den USA, wie Spotify oder Netflix, lade?

Solmecke: Die Umgehung sogenannter Proxy-Sperren, also der Ländersperren, verstößt meiner Ansicht nach nicht gegen das Gesetz. Das Urheberrechtsgesetz verbietet zwar die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, die zum Schutze eines urheberrechtlich geschützten Werkes eingerichtet wurden; bei der Proxy-Sperre handelt es sich jedoch nicht um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des Gesetzes. Die Sperre kann bereits mit einem Klick umgegangen werden, ohne dass besonders trickreiche Manipulationen vonnöten sind.

Abschließend geklärt ist die Rechtslage bei der Umgehung von Ländersperren durch Proxy-Server unter Juristen nicht. Bis heute fehlen einschlägige Urteile. Sicher ist jedoch, dass die Verfolgung der Nutzer solcher Proxy-Server sehr unrealistisch ist. Der Aufwand, der dafür betrieben werden müsste, ist sehr hoch.

PC-WELT: Ist das Mitschneiden von Musik von Internetradios legal?

Solmecke: So lange die Musik bei einem legalen Internetradio aufgenommen wird, ist die Aufnahme legal. Es gilt insofern nichts anderes, als wenn man mit einem Kassettenrecorder Radiomitschnitte aufnehmen würde. Nutzer sollten also unbedingt die Finger von Piratenradios lassen.

PC-WELT: Vielen Dank für Ihre Zeit.

Das Interview führte Arne Arnold.

Quelle:
 
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