Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet !

collombo

MyBoerse.bz Pro Member
Mit "kostenlos Registrieren" darf nicht geworben werden, wenn hinter dem Angebot ein kostenpflichtiger Service steckt.
Das hat nun das Landgericht Köln entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Klage gegen eine Dating-Seite eingereicht hatte.
Dem Ködern von Kunden dürfte damit etwas mehr Einhalt geboten werden.

PGkP1F.jpg

Viele Webseiten werden damit, dass man sich für einen kostenpflichtigen Dienst kostenlos registrieren kann.
Dieses Ködern von Kunden darf nicht sein, entschied nun das Landgericht Köln nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Außerdem bekommen die Betreiber von kostenpflichtigen Angeboten im Internet auferlegt, dass sie noch vor der Registrierung ganz klar auf die entstehenden Kosten und Bedingungen hinweisen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) freut sich über dieses Urteil, da so Kostenfallen im Internet erfolgreich bekämpft werden können.
Dort locken vor allem Dating-Plattformen gerne mit einer kostenlosen Registrierung, von denen eine auch der Prozessgegner der VZBV ist.
Der Anbieter lockte mit kostenloser Anmeldung zum Chatten, Flirten und Daten.
Allerdings konnte man kostenlos nur ein eigenes Profil erstellen und das anderer betrachten.
Chatten, Daten und Flirten hingegen ging nur mit einem Abo von dem eines zu 1,99 Euro für 10 Tage voreingestellt ist.

Doch das war noch nicht alles, denn wer sich nicht auf das Kleingedruckte konzentrierte, bekam schnell die nächste Überraschung.
Kündigte man das Probeabo nicht aktiv, verlängerte es sich auf 6 Monate.
Kostenpunkt: 468 Euro.
Spätestens jetzt war das Maß für die Verbraucherschützer voll und sie zogen vor Gericht.
In Köln wurde der Klage stattgegeben und erließ, dass die Bewerbung von kostenpflichtigen Diensten mit "kostenlos Registrieren" nicht gestattet ist.

Es wurde ein Verstoß gegen das seit August 2012 in Kraft stehende "Gesetz zum besseren Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" festgestellt.
Dort ist festgehalten, dass Anbieter noch vor dem Absenden einer Bestellung über die wesentlichen Vertragsbestandteile informiert werden müssen, also auch über die Laufzeit und die Kosten eines Abonnements wie dem des Dating-dienstes.
Bei Flirtcafe fehlte zudem der Hinweis zu den Kündigungsfristen des Abos.


 
Das find ich allerdings gut, ist ja auch ne Mogelpackung. Das kann nicht jeder durchschauen, dass dann weitere Kosten entstehen. Ich bin bei gewissen Angeboten auch immer kritisch gewesen. Mich wundert vielmehr, dass der Bund erst jetzt handelte.
 
Zurück
Oben Unten