Aufstand gegen IT-Sicherheitsgesetz: "Noch schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung" !

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Netzaktivisten und Datenschützer protestieren vehement gegen das geplante IT-Sicherheitsgesetz (PDF) und befürchten dadurch eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) wolle Online-Diensten erlauben, das Surfverhalten ihrer Nutzer aufzuzeichnen und auf Vorrat zu speichern, sagte der Datenschutzexperte der Piratenpartei, Patrick Breyer, der Nachrichtenagentur dpa.

Der Minister wolle außerdem die Internetanbieter praktisch verpflichten, auf Vorrat Internet-Adressen (IP-Adressen) der Rechner ihrer Kunden zu erfassen.
"Das ist ein perfides Projekt", sagte Breyer. Kritik und große Skepsis kam auch von Datenschützern.
Das Innenministerium wies die Einwände zurück.

Energie- oder Telekommunikationsnetze besser schützen
De Maizière hatte den Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz (PDF) am Dienstag vorgelegt.

Hauptziel ist, kritische Infrastrukturen wie Energie- oder Telekommunikationsnetze besser vor Cyberattacken zu schützen.
Vorgesehen sind aber auch Änderungen des Telemedien- und des Telekommunikationsgesetzes, die bislang kaum Beachtung fanden.

Online-Dienste sollen demnach künftig erfassen dürfen, wie sich ihre Nutzer im Internet bewegen - was sie anklicken, lesen oder im Netz schreiben.
Die Anbieter dürfen das allerdings nur tun, um Angriffe auf ihre Systeme zu erkennen oder Störungen zu beseitigen.

Aktivisten fürchten Überwachung
Solche Surfprotokolle zu erstellen, findet Breyer hochproblematisch.
"Das ist noch schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung, weil es auch die Inhalte der Internetnutzung betrifft", sagte er.
Außerdem könnten die Daten an Sicherheitsbehörden und andere Stellen weitergegeben werden.
"Dass das in diesem Gesetz versteckt wird, ist unmöglich. Denn mit IT-Sicherheit hat das nichts zu tun."

Auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern und Datenschützern - äußerte sich empört.

Das sei der Versuch, die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür doch noch einzuführen.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands erklärte ebenfalls, das entspreche dem Gedanken der Vorratsdatenspeicherung und sei verfassungsrechtlich kritisch.


 
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