Negative Bewertung: Amazon-Marketplace-Kunde muss keinen Schadenersatz bezahlen !

collombo

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Fliegengitter-Prozess .....
Großaitinger muss nicht für negative Bewertung zahlen

Im Fliegengitter-Prozess ist das Urteil gefallen: Ein Kunde muss wegen einer negativen Bewertung im Internet keinen Schadenersatz zahlen.
Das Verfahren könnte aber noch weitergehen.

Für Thomas Allrutz aus Großaitingen im Kreis Augsburg ist die Entscheidung zumindest ein Etappensieg.
Er hatte im Juni 2013 über Amazon bei einem Händler ein Fliegenschutzfenster im Wert von 22,51 Euro gekauft.
Nach dem Zuschneiden passte der Fliegenschutz nicht - laut Allrutz, weil die Bauanleitung fehlerhaft war.
Weil Allrutz das später so auch bei Amazon schrieb, wurde er vom Händler auf mehrere 10.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Diese Klage wies eine Zivilkammer des Augsburger Landgerichts nun ab.
Allerdings nur aufgrund eine Formfehlers.
Der Händler habe zu spät einen Beweisantrag gestellt, urteilte Richter Rudolf Weigell.
Mit der Frage, ob der Fliegengitter-Verkäufer grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz hätte, beschäftigte sich das Gericht deshalb erst gar nicht.

Negative Bewertung über Fliegengitter bei Amazon
Was nach dem Kauf des Fliegengitters genau passierte, ist zwischen dem Großaitinger und dem Händler umstritten.
Allrutz sagte, er habe sich bei dem Händler telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen.
"Der war im Gegenteil richtig unverschämt zu mir."
Die Anwälte des Händlers bestritten das: Man habe versucht, die Probleme des Kunden in Telefonaten und per Mail zu beheben.
Doch Allrutz habe einfach nicht verstanden, wie das Insektenschutzgitter aufzubauen sei.
Ihm fehlten schlichtweg die handwerklichen Fähigkeiten dazu.

Am 3. Juli 2013 stellte Allrutz dann eine negative Bewertung bei Amazon ein.
"Die Lieferung erfolgte schnell.
Das war das positive.
In der Anleitung steht ganz klar Mann muss den Innenrahmen messen das ist falsch.
Damit wird das ganze zu kurz!
Die Ware selbst macht guten Stabilen Eindruck, Der Verkäufer nie wieder!", schrieb er.
Der Händler forderte Allrutz daraufhin auf, den Kommentar zu löschen, sonst werde er Anzeige erstatten.
Als Allrutz dies nicht tat, verklagte ihn der Geschäftsmann.
Denn wegen der negativen Bewertung und einer Beschwerde habe ihm Amazon das Verkäuferkonto gesperrt.
Deshalb habe er keine Geschäfte mehr machen können.
Einen Vergleich lehnten beide Seiten ab

Richter Rudolf Weigell, der Vorsitzende der 2. Zivilkammer, lotete zu Beginn der Verhandlung die Möglichkeiten aus, das Verfahren mit einem Vergleich zu beenden - und scheiterte.
Allrutz und sein Anwalt Alexander Meyer wären zwar bereit gewesen, "um des Friedens willen" eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Der Online-Händler und seine Anwälte beharrten jedoch zusätzlich auf Zahlung von Schadensersatz.
Unter 25.000 bis 30.000 Euro könne man nicht gehen, sagte Anwalt Jan Morgenstern.
Das lehnte Meyer ab.

Der Händler hat jetzt noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Augsburger Gerichts in Berufung zu gehen.
Dann müsste das Oberlandesgericht über den Fall neu entscheiden.
Insgesamt ging es in der Klage um rund 39.000 Euro Schadenersatz und den Ersatz weiterer zukünftiger Schäden.
Zudem sollte Allrutz sich verpflichten, die Behauptungen über den Händler und das Produkt so nicht mehr zu wiederholen.
Der Streitwert des Verfahrens lag insgesamt bei knapp 70.000 Euro.


 
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