Sonderrechte für Elektroautos: Elektromobilitätsgesetz auf dem Weg

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Sonderrechte für Elektroautos: Elektromobilitätsgesetz auf dem Weg

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Kommunen können Elektroautos und Hybrid-Fahrzeugen bald Sonderrechte gegenüber Autos mit Verbrennungsmotor einräumen. Möglich wird das durch das neue Elektromobilitätsgesetz, dass vor Kurzem den Bundesrat passiert hat.

Spannendes Gesetz
Die Bundesregierung hat sich mit einem neuen Gesetzesentwurf die Förderung der "Elektromobilität" auf die Fahnen geschrieben. Jetzt hat der Bundesrat das entsprechende Regelwerk mit dem passenden Namen "Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge", kurz Elektromobilitätsgesetz, passieren lassen(via Golem). In der Folge soll jetzt die Straßenverkehrsordnung entsprechend angepasst werden.

Sobald das aktualisierte Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, können Kommunen damit beginnen, Sonderrechte für Elektro- und Hybridfahrzeuge einzuräumen. So wird es unter anderem möglich sein, Fahrern, die auf Autos mit elektrischem Treibstoff vertrauen, kostenlose Parkmöglichkeiten zu zuweise. Darüber hinaus wäre es unter anderem vorstellbar, dass Elektroautos & Co. die Nutzung der Busspur gewährt wird.
Ob und welche Privilegien ausgesprochen werden, liegt dabei aber ganz bei der jeweiligen Kommune. Das Elektromobilitätsgesetz legt nur den Rahmen fest, in dem Sonderrechte ausgesprochen werden dürfen. Eine lokale Verpflichtung, diese Richtlinien umzusetzen, entsteht daraus aber nicht.

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Reichweite entscheiden
Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetz natürlich auch definiert, was Elektroautos und Hybrid-Fahrzeuge leisten müssen, um für eine Gewährung von Sonderrechten infrage zu kommen. Demnach müssen die Fahrzeuge bei rein elektrischem Antrieb eine Mindestreichweite von 40 Kilometern bieten können, um sich für ein Sonderkennzeichen und entsprechende Privilegien zu qualifizieren. Ab 2020 steigt dieser Grenzwert dann auf 60 Kilometer Reichweite an. Zum Vergleich: Das beliebte Hybrid-Fahrzeug Toyota Prius kommt mit seinem Akku nur rund 25 Kilometer weit.

Den Kauf von Elektroautos mit Steuererleichterungen und anderen Mitteln anzukurbeln, bleibt für die Regierung dagegen weiterhin kein reizvolles Modell. Das ursprünglich formulierte Ziel, dass bis 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein sollen, wird das neue Elektromobilitätsgesetz in seiner jetzigen Form auf jeden Fall nicht mehr retten können.

 
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