Erste Abmahnung wegen Nutzung des Facebook-Share-Buttons

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Nach aktuellen Medienberichten soll erstmals ein Internet-Nutzer für Inhalte abgemahnt worden sein, die er über die Facebook-Share-Funktion geteilt hatte. Bis zu einer wegweisenden Gerichtsentscheidung könnte Seitenbetreibern und Usern viel Ärger drohen.
Neues Abmahn-Problem beim Teilen

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Meldungen, von skrupellosen Abmahnanwälten die versuchen, Geld von Internetnutzern zu erschleichen, sind nicht gerade die Seltenheit. Jetzt sorgt ein Fall für Wirbel, bei dem die Nutzung der beliebten Share-Funktion von Facebook erstmals zu einer Abmahnung führte.

Wie der IT-Anwalt Christian Solmecke (via Golem) berichtet, hatte eine Leserin - die Inhaberin einer Fahrschule - auf Bild.de einen Artikel geteilt, in dem über führerscheinlose Fahrt des Fußball-Nationalspielers Marco Reus berichtet wurde. Wie bei dieser Funktion üblich, wurde dabei auch ein automatisch erstelltes Vorschaubild auf der "Timeline" der Nutzerin veröffentlicht.

Daraufhin wurde die Bild-Online-Leserin von dem Fotografen abgemahnt, der das entsprechende Bild von Marco Reus geschossen hatte. Die Begründung: Der Inhalt sei ohne Zustimmung und Hinweis auf den rechtmäßigen Urheber des Bildes verbreitet worden. In der Abmahnung verlangt der Rechteinhaber deshalb eine Zahlung von über 1000 Euro. Gegen eine Vergleichsgebühr von 500 Euro könne das Problem außergerichtlich geregelt werden.

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Unsicherheit für Betreiber und Nutzer
Diese neue Abmahn-Geschichte bringt echte Unsicherheit für Seitenbetreiber und Nutzer. Betreiber müssen dafür sorgen, dass prinzipiell für jedes Bilder vom jeweiligen Urheber auch die Rechte eingeholt wurden, dass diese ohne Einschränkungen in sozialen Netzwerken verbreitet werden dürfen. Nutzer können hier nur darauf hoffen, dass diese wichtige Aufgabe von den Seitebetreibern entsprechend sorgfältig erledigt wird. Macht der Betreiber hier Fehler, kann der Nutzer im Zweifelsfall Regressansprüche geltend machen.

Ein weiteres Problem liegt in der Art, wie Facebook die Vorschaubilder für geteilte Artikel erstellt. Seitenbetreiber müssen nach dem aktuellen Fall darauf achten, dass bei dem Prozess nicht die Hinweise auf den Rechteinhaber des Bildes automatisch abgeschnitten werden. Seitenutzer haben dagegen bisher gar keinen Einfluss darauf, wie das Bild auf Facebook dargestellt wird.

"Eine wegweisende Gerichtsentscheidung ist unabdingbar. Bis dahin besteht nun eine erhöhte Abmahngefahr für die Nutzer und eine noch größere Gefahr für die Blogbetreiber, die womöglich bald zahlreichen Regressansprüchen ausgesetzt sein werden", ist sich Christian Solmecke sicher.

Quelle:
 
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