Sigmar Gabriel ist für die Vorratsdatenspeicherung !

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Sigmar Gabriel ist für die Vorratsdatenspeicherung !

Kritik an ideologischer Debatte ......

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) plädiert für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.
Der Bundeswirtschaftsminister betont dabei allerdings die Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung kein Allheilmittel zur Verhinderung aller Straftaten werden könne.

In einem Interview mit dem Deutschlandfunk weist Gabriel darauf hin, dass die SPD bereits 2011, einige Zeit vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, einen Parteibeschluss gefasst hat, der Vorschläge zur verfassungskonformen Ausgestaltung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung enthielt.
Diese Vorschläge sollen in eine Diskussion um ein neues Gesetz, das der Verfassung und dem Europarecht entspricht, einfließen.

Als zentrale Bestandteile einer neuen Regelung betont der Bundeswirtschaftsminister die Begrenzung der Maßnahme auf schwere Straftaten – „zum Beispiel dadurch, dass man einen Richtervorbehalt hat“.
Dass die entsprechenden Verbindungsdaten nicht bei einer staatlichen Stelle, sondern bei Privatunternehmen liegen, soll einen einfachen Zugriff von Ermittlungsbehörden auf die sensiblen Daten verhindern.
Zudem besagt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass Berufsgeheimnisträger (unter anderem Ärzte, Notare und Anwälte) von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen werden sollen.
Dies sei, „technisch überaus schwierig umzusetzen“, wie Sigmar Gabriel eingesteht.

Nach Aussage des SPD-Ministers müsse man sich von einer „ideologischen Debatte“ entfernen, Ereignisse wie die Anschläge in Norwegen 2011 zeigen, dass die Vorratsdatenspeicherung „durch eine schnellere Aufdeckung von Straftaten“ helfen könne, weitere Straftaten zu verhindern – was angesichts der Tatsache, dass „die Welt ziemlich gefährlich geworden ist“, eine Notwendigkeit darstelle.

Einen konkreten Fahrplan kündigt der Vizekanzler nicht an, die Diskussion liege jetzt bei Thomas de Maziére und Bundesjustizminister Heiko Maas.
Während der Bundesinnenminister bereits seit langem eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, wollte Heiko Maas auf eine Neuregelung der EU-Kommission zum Thema warten und steht der Vorratsdatenspeicherung als solches durchaus kritisch gegenüber.

Die EU-Kommission hingegen möchte keine neue Richtlinie veranlassen.
„Der Widerstand von Justizminister Heiko Maas sinkt“, verkündete in dieser Woche der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der Unionsfraktion.
Heiko Maas hingegen kündigte über Twitter an, dass die Entscheidungsfindung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.


 
Kolumne: Die mutlose Neufassung des Telemediengesetzes !

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, macht nicht nur in Hinblick auf die Energiewende keine glückliche Figur.
Auch die Neufassung des Telemediengesetzes erweist sich leider nur als mutloser und fauler Kompromiss, der vor den Rechteinhabern buckelt und zugleich die Marktposition großer Telekommunikationsanbieter festigt.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die Änderung hätten ein paar Lobbyisten in der Eckkneipe auf einem Bierdeckel ersonnen.

Während im Rest der Welt kostenlose WLAN-Netze allgegenwärtig sind, gilt das Internet bei den Deutschen als Neuland und wird mit hohen Mauern, undurchdringbaren Verschlüsselungen und MAC-Filtern abgesichert.
Wer um Zugang bittet, muss einen notariell beglaubigten Nutzungsantrag in dreifacher Ausführung einreichen, sein polizeiliches Führungszeugnis und die Taufurkunde vorlegen sowie den Nachweis des Abonnements einer Film- und Musikflatrate erbringen.
Eine ziemlich hohe Hürde, die im Allgemeinen aber binnen weniger Wochen zu meistern ist, so dass der spontanen WLAN-Nutzung eigentlich nichts entgegensteht.
Man muss halt nur ein wenig vorausschauend planen.

Unsere Nachbarn halten das alles für typisch deutsch, denn wir sind bekanntlich Masochisten.
Wir bleiben vor roten Fußgängerampeln stehen, verlangen immer nach Kassenzetteln und Quittungen, hören uns täglich Helene Fischer an und haben einen weltberühmten Humor.
Kein Wunder also, dass uns für die Anbieter kostenloser WLAN-Zugänge so etwas Wegweisendes wie die "Störerhaftung" eingefallen ist.
Denn eigentlich dürfen wir ja alle kostenlose WLAN-Zugänge anbieten, solange wir das rechtliche Risiko tragen.
Und wenn sich unsere WLAN-Gäste illegal Musik herunterladen, die NSA hacken oder den Minister Gabriel in irgendwelchen Foren als Pfeife beleidigen, dann haften wir als Störer.

Nun könnte der Gesetzgeber all seinen Mut zusammennehmen und einfach mal sagen: "Diensteanbieter, die einen Internetzugang zur Verfügung stellen, können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden".
Dann hätten wir endlich Rechtssicherheit und die kostenlosen WLAN-Zugänge würden wie die Pilze aus dem Boden sprießen.
Das würde dann auch die Mobilfunknetze entlasten, so dass die Telekommunikationsunternehmen nicht immer über den ach so teuren Netzausbau jammern müssten.
Und das Beste daran: Sigmar Gabriel müsste sich mit der obigen Formulierung nicht einmal ins Neuland vorwagen, denn das Telemediengesetz enthält bereits einen solchen Haftungsausschluss für die großen Telekommunikationsanbieter.

Doch unser Bundesminister für Wirtschaft und Energie hat leider auf jegliche Klarheit verzichtet.
Rechtssicherheit bringt die Neufassung des Gesetzes nämlich nur jenen, die "geschäftsmäßig oder als öffentliche Einrichtung" einen Internetzugang anbieten.
Hiermit werden die Geschäftsmodelle der Telekommunikationsunternehmen geschützt und öffentliche Anbieter aus der Verantwortung genommen.
Privatpersonen und Vereine dürfen sich hingegen auch in Zukunft mit der Abmahnindustrie herumschlagen.
Doch auch die geschäftsmäßigen und öffentlichen Anbieter sind nur geschützt, "wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern".

Und das bedeutet im Klartext:

Die eigentlich freien WLAN-Netzwerke müssen mit einer sicheren Verschlüsselung betrieben werden, damit außenstehende Dritte keinen Zugang erlangen.
Berechtigte Nutzer, die sich das Zugangspasswort besorgt haben, müssen eine Erklärung abgeben, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

In der Praxis bleibt also alles wie gehabt: Entweder wird man Kunde eines großen Telekommunikationsunternehmens und nutzt dessen WLAN-Zugangspunkte oder man fragt im Hotel, Restaurant oder Geschäft nach den aktuellen Zugangsdaten.
Einfach während des Stadtbummels die freien WLAN-Netze in der Umgebung zu nutzen, bleibt auch in Zukunft ein entspanntes Urlaubsvergnügen.
Den gewünschten "Schub für kostenloses WLAN" wird Sigmar Gabriel so jedenfalls nicht erreichen.

Und was ist mit Privatpersonen und Vereinen? Was ist mit Freifunk?
Diese sind für den Minister "sonstige Diensteanbieter" und die haben die gleichen Pflichten wie ihre gewerblichen und öffentlichen Kollegen: Sie müssen ihre WLAN-Netze verschlüsseln und eine Nutzungserklärung einholen.
Und darüber hinaus müssen sie "die Namen der Nutzer kennen, denen sie den Zugang gewährt haben".
Mit einem freien WLAN-Zugang lässt sich die verlangte Identitätsprüfung natürlich nicht vereinen und sie stellt auch keinen Fortschritt dar.
Schon heute kann sich der Störer schadlos halten, indem er den Rechtsverletzer benennt.
Kurzum: Diese Neufassung hätte sich der Minister sparen können!




 
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