Gesetz gegen Routerzwang in Vorbereitung !

collombo

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Freie Router- und Modemwahl ....

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Endlich Freiheit für die Kunden von Kabel Deutschland, 1und1, Vodafone, O2 und Konsorten: Das Bundeswirtschafts-Ministerium hat den Entwurf für ein Gesetz veröffentlicht, das den unbeliebten Routerzwang endlich abschaffen soll.


Das Bundeswirtschafts-Ministerium scheint endlich aus seinem Dornröschenschlaf aufzuwachen und gegen den unbeliebten Routerzwang vorzugehen.
Denn das BMWi hat heute den Entwurf im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) veröffentlicht.
Dieser Referentenentwurf des Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten will endlich die lange geforderte freie Endgerätewahl für DSL- und Kabel-Kunden ermöglichen (die eigentlich zuständige Bundesnetzagentur hatte sich bei der Abschaffung des Routerzwangs in der Vergangenheit nicht mit Ruhm bekleckert).
Demnach sollen Kunden eines Internetproviders ihr Endgerät für den Breitbandanschluss - also ein Router oder ein Kabelmodem – frei wählen dürfen.

Damit will das Ministerium die bisherige Praxis vieler Netzbetreiber unterbinden, die für den Netzzugang ausschließlich die von ihnen vertriebenen Endgeräte zulassen und die für die Konfiguration eines eigenen Endgeräts nötigen Zugangsdaten nicht herausgeben.
Vor allem die Kabelnetzbetreiber sind hierbei sehr restriktiv: Sie geben dem Kunden grundsätzlich keine Zugangsdaten, sondern konfigurieren dessen Kabelmodem vor.
Somit ist der Anschluss eines eigenen Modems nicht möglich.
Möchte man beispielsweise als Kunde von Kabel Deutschland nicht das Standardmodem nutzen, so muss man einen monatlichen Aufpreis für die Fritzbox Cable bezahlen.

Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: "Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer.
Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen.
Mit einer freien Endgerätewahl werden daher die Rechte der Verbraucher und der Endgeräteindustrie gestärkt und zugleich innovative Entwicklungen gefördert und intensiviert."

Alle Arten von Endgeräten sollen künftig von dieser Liberalisierung erfasst werden.
Dies trage dem Ziel der europäischen Vorgaben Rechnung, einen offenen, wettbewerbsorientierten Warenverkehr von Telekommunikationsendeinrichtungen zu ermöglichen.
Ergänzend wird im Telekommunikationsgesetz (TKG) der Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz als passiver Netzabschlusspunkt definiert, wie das BMWi weiter ausführt.
Damit soll die aktuelle Praxis einiger Anbieter beendet werden, den Zugangspunkt zum öffentlichen Netz in ihrem eigenen Router zu definieren.
Der Entwurf wird zeitgleich mit der Veröffentlichung den Ländern, Verbänden und Unternehmen zur Kommentierung zugeleitet.

Nach dieser Anhörung soll die erforderliche Notifizierung des Gesetzentwurfes bei den europäischen Dienststellen durchgeführt werden, um das weitere Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich mit einem Kabinettbeschluss einleiten zu können.
Von diesem Referentenentwurf bis zum fertigen Entwurf vergeht aber noch einige Zeit.
Jetzt können erst einmal die Bundesländer und die Branchenverbände Stellung beziehen.
Die Europäische Kommission hat auch noch mitzureden.
Und dann stehen noch die Lesungen im Bundestag an.
Im Hintergrund dürften die betroffenen Internetprovider ihre Lobbyarbeit gegen den Fall des Routerzwangs betreiben um das Gesetz vielleicht doch noch zu Fall zu bringen oder es wenigstens etwas zu entschärfen.

Es dürfte also noch einige Zeit vergehen, bis leidgeplagte Breitbandkunden endlich ohne Probleme ihr eigenes Endgerät nutzen können.
AVM und anderen renommierten Herstellern von DSL-Routern und Kabel-Modems dürfte der Wegfall des Routerzwangs zusätzliche Umsätze bescheren.


 
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