NEWS zum Skandal um Raucher Friedhelm !

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Raucher Friedhelm Adolfs hat einen kleinen Sieg vor Gericht errungen: Die fristlose Kündigung der Wohnung des Düsseldorfers muss neu überprüft werden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden.
Die Richter hoben ein Urteil des Düsseldorfer Landgerichts wegen Rechtsfehlern auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Aufklärung des Falls zurück.

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Das Landgericht hatte es im Juni als „schwerwiegenden Pflichtverstoß“ bewertet, dass der Witwer nicht gelüftet und seine vollen Aschenbecher nicht geleert habe.
Damit habe er die Geruchsbelästigung im Flur sogar gefördert, hieß es.

Was war da passiert?
Seine Vermieterin hatte Adolfs nach Abmahnungen 2013 fristlos gekündigt.
Der Vorwurf: Im Hausflur stinke es unerträglich nach dem Qualm seiner Zigaretten.
Ursache sei das Verhalten des Rentners, der seine Wohnung nicht ausreichend lüfte.
Die Nachbarn hätten sich schon beschwert.

Wie viel raucht Adolfs denn?
Die Rede ist von 15 Zigaretten am Tag.

Was haben die Gerichte dazu gesagt?
Die Vorinstanzen haben der Frau recht gegeben.
Sie sahen in dem Verhalten Adolfs einen „schwerwiegenden Pflichtverstoß“: Rauchen sei in der Wohnung zwar an sich erlaubt, urteilte etwa das Landgericht Düsseldorf im Juni.
Adolfs lüfte aber nicht ausreichend und leere auch seine zahlreichen Aschenbecher nicht, so dass der Qualm in den Hausflur ziehen könne.
Der Rentner legte Revision beim BGH ein.

Ist das Raucherurteil wegweisend für andere Prozesse?
Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht in dem Verfahren eher einen Einzelfall: Es gehe darum, ob der 76-Jährige richtig oder ausreichend seine Wohnung gelüftet habe, um belästigende Gerüche im Hausflur zu vermeiden, sagt Ulrich Ropertz vom DMB.
Rein theoretisch könnte es sich dann auch um andere Gerüche handeln als um Zigarettenqualm.
Nicht infrage steht demnach, ob Raucher in ihrer Wohnung zum Glimmstängel greifen dürfen.
„Das wird von niemanden bestritten“, sagt Ropertz.



 
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Prozess-Marathon: Raucher Friedhelm geht in die vierte Runde vor Gericht !

Düsseldorf – Fast auf den Tag genau zwei Jahre ist es her, dass der damals 74-jährige Friedhelm Adolfs aus Düsseltal verzweifelt die Nummer der EXPRESS-Redaktion wählte und seine unglaubliche Geschichte erzählte: „Ich habe als Mieter nach 40 Jahren die Kündigung bekommen … weil ich rauche!“

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Aus der EXPRESS-Reportage entwickelte sich eine bundesweite Medien-Welle – und Adolfs geht jetzt in die vierte Runde vor Gericht.

Am Donnerstag steht der Fall von „Raucher Friedhelm“, den sein Anwalt Martin Lauppe-Assmann den „nach Helmut Schmidt bekanntesten Raucher Deutschlands“ nennt, erneut auf der Tagesordnung beim Düsseldorfer Landgericht.

Die Richter müssen „nachsitzen“, denn für ihr Urteil, dass Adolfs’ Rauswurf aus der eigenen Wohnung rechtens sei, kassierten sie eine heftige Klatsche vom Bundesgerichtshof.

Das Amtsgericht in erster und das Landgericht in zweiter Instanz hätten den Fall nicht umfassend aufgeklärt – so hatte der Bundesgerichtshof (BHG) in ungewöhnlich deutlichen Worten gerügt.

Es sei ein Rätsel, wie das Gericht ohne Ortstermin, ohne weitere Zeugen und ohne eine Schadstoffmessung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.

Zeitweise war Friedhelm Adolfs sogar von einer Zwangsräumung bedroht – obwohl es noch nicht einmal ein rechtskräftiges Urteil gab.
Jetzt soll der erfahrene Düsseldorfer Zivilrichter Rolf Maurer es richten und für eine diesmal revisionsfeste Entscheidung sorgen.

Friedhelm Adolfs bleibt auch vor der vierten Prozess-Runde optimistisch, kritisiert aber schon jetzt, dass die Richter ihre Hausaufgaben auch weiterhin nicht gemacht hätten: „Die vom BGH geforderte Ortsbegehung hat es bis heute nicht gegeben.
Und ich kenne auch kein Geruchsgutachten über die angebliche Qualm-Belästigung.“


 
Raucher Friedhelm Adolfs: „Schlaganfall? Das ist mir doch egal !“

Düsseldorf – Am Donnerstag sollte Deutschlands bekanntester Raucher wieder vor Gericht erscheinen.
Doch seit Montag liegt Friedhelm Adolfs (74) im Krankenhaus.
Schlaganfall!
Das Rauchen jetzt aufgeben?
„Ach Quatsch!“

Am Freitag bei einer seiner geliebten Zigaretten merkt Friedhelm Adolfs zum ersten Mal, dass etwas anders ist als sonst.
„Meine rechte Hand hat so gekribbelt.
Als wäre sie eingeschlafen“.
Der Rentner nimmt die Beschwerden allerdings nicht wirklich ernst.
Steckt sich lieber erst mal eine seiner Selbstgestopften an.

Die Beschwerden werden aber nicht besser.
Eine Bekannte überredet ihn schließlich, ins Krankenhaus zu gehen.
Im St. Vinzenz-Hospital, nicht weit von seiner Wohnung entfernt, aus der er herausgeklagt werden soll, kam dann die schlimme Diagnose: Schlaganfall!
„Ich war natürlich geschockt“, sagt Friedhelm mit etwas schleppender Stimme.
Die Auswirkungen des Schlags sind ihm durchaus anzumerken.
„Aber zum Glück war es wohl nicht ganz so schlimm“, sagt Adolfs.

Am Dienstag wird er von Kopf bis Fuß durchgecheckt.
Am Herzen ist alles okay, auch die Halsschlagader.
Die Ursache für den Schlaganfall hatten die Ärzte bis Dienstagmittag noch nicht feststellen können.
Allerdings gaben sie dem 74-Jährigen einen dringenden Rat mit auf den Weg: „Hören Sie auf zu rauchen!“
Schließlich ist Rauchen einer der Risikofaktoren für Schlaganfälle.

Und was sagt Friedhelm Adolfs dazu?
„Aufhören?
Ach Quatsch.
Ich rauche seit 60 Jahren.
Ich glaube nicht, dass es daran liegt.“
Auch im Krankenhaus glimmt rasch der Stängel.
„Ich höre niemals auf.“
Das merkten allerdings auch die Mitpatienten in seinem Krankenzimmer.
Weil Adolfs Kleidung so nach Rauch roch, wurde er in ein Einzelzimmer verlegt.
Unklar ist noch, ob Adolfs morgen im Gericht erscheinen kann.
Er selbst ist optimistisch.



 
Prozess um Raucher Friedhelm: Richter verteilte jede Menge Hausaufgaben !

Düsseldorf – Es gibt wieder Hoffnung für Deutschlands bekanntesten Raucher Friedhelm Adolfs (76).
Am Donnerstag im neuen Prozess um seine Kündigung gab Richter Rolf Maurer der Vermieterin jede Menge Hausaufgaben auf.

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Sie muss jetzt beweisen: Tritt Rauch aus der Wohnung ins Treppenhaus aus und wenn ja, wieviel?
Ist es gesundheitsgefährdend?
Welche Mieter haben sich beschwert?
Könnte auch ein Spalt an der Wohnungstüre Grund für die Entlüftung sein?

Richter Rolf Maurer: „Sie sehen, wir haben noch einen langen Weg vor uns.“

Friedhelm selbst konnte wegen seines erlittenen Schlaganfalls nicht an der Verhandlung teilnehmen.
Auch die betagte Vermieterin ließ sich entschuldigen.
Der ganze Fall nehme sie zu sehr mit.
Der Richter fragte nach einem Vergleich.

Die Anwältin der Vermieterin meinte zunächst patzig: „Gern, wenn wir einen bestimmten Tag festlegen, an dem er auszieht.“

Friedhelms Anwalt Martin Lauppe-Assmann entgegnete sarkastisch: „Den kann ich Ihnen nennen.
Das ist sein Todestag.“

Dann aber wurde man gemäßigter.
Lauppe-Assmann: „Es könnten sich zwei alte Menschen einigen.
Ihre Mandatin würde sich menschlich großartig verhalten, wenn sie an der Kündigung nach mehr als 30 Jahren nicht mehr festhält.
Mein Mandant würde sich im Gegenzug verpflichten, regelmäßig zu lüften.“

Richter Rolf Mauerer sah das ähnlich.
„Ihre Mandantin könnte sich die ganze Aufregung und die Belastung ersparen.“
Sollte es schiefgehen, weil Friedhelm Adolfs weiterhin qualmt wie ein Schlot und nicht lüftet, könne sie ja erneut eine Kündigung aussprechen.

Jetzt wollen die Anwältinnen das mit ihrer Mandantin besprechen.


 
Mietstreit um Raucher Adolfs: Nachbar - "Der Geruch ist ekelhaft, widerlich" !

Es soll der Tag der großen Beweisaufnahme im Mietstreit um Raucher Friedhelm Adolfs werden: Mehrere Nachbarn haben vor dem Düsseldorfer Landgericht bereits von starkem Rauchgestank in dem Mehrparteienhaus berichtet.

"Das ist ekelhaft, widerlich", sagte zum Beispiel ein Immobilienmakler aus, der im Haus sein Büro hat und für die Vermieterin tätig ist.
Mehrere Mietinteressenten für das Haus hätten den Geruch moniert.
Ein Freund des starken Rauchers berichtete dagegen, Besucher anderer Mieter hätten im Hausflur geraucht.
Adolfs habe immer gelüftet.

Insgesamt will das Landgericht zwölf Zeugen hören, um dann an einem späteren Termin zu entscheiden, ob Adolfs mit seinem Rauchen die Nachbarn mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt hat - das heißt vor allem: deren Gesundheit gefährdet hat.

Dem 77-Jährigen droht nach mehr als 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Wohnung.
Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013.
Der Bundesgerichtshof hatte den Fall an das Landgericht in Düsseldorf zurückverwiesen, weil sich die Vorinstanzen um eine umfangreiche Beweisaufnahme gedrückt hätten.

Knackpunkt: Ist die Gesundheit gefährdet?
Die Vermieterin muss allerdings nachweisen, dass die Belästigung durch den Qualm so stark war, dass die Gesundheit der übrigen Menschen im Haus gefährdet wurde.
Dies könnte zum entscheidenden Problem werden.
Denn grundsätzlich dürfe Adolfs in seiner Wohnung rauchen - das hatte Richter Rolf Maurer bereits klargestellt.

Das Gericht hat das Erscheinen des Mieters angeordnet.
Die Vermieterin darf der Verhandlung dagegen weiter aus gesundheitlichen Gründen fernbleiben.

Nun sollen die übrigen Mieter im Haus zur Belästigung durch den Rauch Stellung nehmen.
Witwer Adolfs hat seinerseits Zeugen aufgeboten, die ihn in der fraglichen Zeit in seiner Wohnung besucht hatten.


 
Zeugen im Fall Adolfs widersprechen sich !

Mehrere Nachbarn berichteten vor dem Düsseldorfer Landgericht von starkem Rauchgestank.
"Das ist ekelhaft, widerlich", sagte ein Immobilienmakler, der im Haus sein Büro hat und für die Vermieterin tätig ist.
"Das ist wie Körperverletzung."
Auch mehrere Mietinteressenten hätten den Geruch moniert.

Freunde und Verwandte des starken Rauchers berichteten dagegen, es habe im Hausflur nicht ungewöhnlich nach Rauch gestunken.
Der 77 Jahre alte Adolfs habe bei ihren Besuchen immer gelüftet.
Wenn es doch nach Rauch gerochen habe, könne dies an den Besuchern oder Mitarbeitern der anderen Mieter liegen, die regelmäßig im Eingangsbereich bei offener Haustür geraucht hätten.

Adolfs droht nach mehr als 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Wohnung, weil er die Nachbarn unzumutbar mit Qualm belästigt haben soll.

Prozess läuft seit fast drei Jahren
Der Bundesgerichtshof hatte den Fall an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen und eine umfassende Beweisaufnahme angemahnt.
Das Gericht vernahm daraufhin zwölf Zeugen.
Lediglich eine von der Vermieterseite benannte Zeugin fehlte erkrankt.
Die Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Rolf Maurer will nun prüfen, ob die Zeugin noch gehört werden muss und hat für den 2. März einen Verkündungstermin des Urteils angesetzt.

Der Fall beschäftigt die Justiz bereits seit 2013. Zunächst hatte das Amtsgericht den fristlosen Rauswurf des Rentners aus der Wohnung bestätigt.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers.
Im Juni 2014 schlug sich in zweiter Instanz auch das Landgericht auf die Seite der betagten Vermieterin und wies die Berufung zurück.

Doch im Februar 2015 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und ordnete eine Neuauflage an.
Die Vorinstanzen hätten sich nicht um eine umfangreiche Beweisaufnahme drücken dürfen.


 
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