Bundesregierung beschließt schnelles Internet und DVB-T2 !

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Bundesregierung beschließt schnelles Internet und DVB-T2 !

Die Bundesregierung hat - wie erwartet - beschlossen, die Frequenzen im Bereich um 700 MHz für den Internetausbau neu zu vergeben.

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Dies bedeutet zugleich das Ende für das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T), welches vom Nachfolgestandard DVB-T2 abgelöst werden soll.
Allerdings ist DVB-T2 nicht gleich DVB-T2 und Deutschland wird mal wieder einen Sonderweg gehen.

Wenn man sich die Pressemitteilung der Bundesregierung ansieht, liegt der Schwerpunkt eindeutig auf dem Internet.
Für den flächendeckenden Breitbandausbau, der insbesondere in ländlichen Gebieten sehnsüchtig erwartet wird, werden Funkfrequenzen gebraucht.
Hier bietet sich der Bereich um 700 MHz an, doch dummerweise nutzen diesen die Fernsehsender für das digitale Antennenfernsehen (DVB-T).
Doch damit wird bald Schluss sein: Die Bundesregierung wird die Frequenzen zwischen 694 und 790 MHz noch im ersten Halbjahr 2015 an interessierte Telekommunikationsunternehmen versteigern und die damit erzielten Einnahmen in den Breitbandausbau stecken.
Ab 2018 soll es dann eine flächendeckende Grundversorgung mit einer Download-Rate von mindestens 50 Mbit/s geben.
Man darf gespannt sein, ob die Bundesregierung dieses Versprechen einhalten kann.

Für all jene Bürger, die ihr Fernsehprogramm über eine Dachantenne empfangen, bedeutet dies aber auch die Anschaffung neuer Empfangsgeräte.
Die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2 soll schrittweise erfolgen und eine bessere Bildqualität sowie ein größeres Angebot bringen.
Dabei gibt es allerdings ein kleines Problem, denn DVB-T2 ist nicht gleich DVB-T2.
Die zugrundeliegende Norm wurden zwar schon im September 2009 vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) veröffentlicht - gut ein Jahr, nachdem die britische BBC mit ersten Testausstrahlungen begonnen hatte.
Doch inzwischen ist der darin definierte Kompressionsstandard H.264 (Mpeg4) technisch schon wieder veraltet, weshalb Deutschland auf H.265 (HEVC) setzen wird.
Im Handel befindliche Fernsehgeräte und Receiver, die mit DVB-T2 beworben werden, können mit H.265 (HEVC) jedoch herzlich wenig anfangen.
Dass sich aktuelle Geräte per Software-Update nachrüsten lassen, ist ebenfalls eher unwahrscheinlich.


 
Das wars dann wieder mal für alle neu angeschaften drahtlosen Mikrofone in diesem gerade erst vergebenen Bereich. Die Wahrheit ist nach wie vor immer noch, dass man mit genügend Kleingeld jeden beliebigen Beschluss durch den Bundestag bekommt - ohne jegliche Rücksicht. Herzlichen Dank Bundesregierung, dass bei Shure,Sennheiser und Co nun entlich wieder die Kassen klingeln.
 
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