Ratgeber !

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So fahren Sie sicher bei Schnee und Eis ....

Glatte Straßen, kilometerlange Staus, entnervte Autofahrer – der Winter hat viele Menschen böse überrascht.
Damit Sie entspannter durch Eis und Schnee kommen, gibt es hier ein paar praktische Tipps.

Man kommt aus dem Haus, ist spät dran und muss feststellen, dass das Auto über Nacht unter einer dicken Schneeschicht begraben worden ist.
Wer jetzt bei einem älteren Auto ohne Fernbedienung nicht vor verschlossener Autotür stehen will, weil das Schloss zugefroren ist, sollte einen Türschlossenteiser parat haben.
Sicherer ist jedoch, die Türschlösser rechtzeitig mit einem Graphitspray oder geeigneten Öl zu behandeln, damit sich erst gar kein Wasser in den Ritzen sammeln kann, das bei Minusgraden gefriert.

Doch selbst wer sein Auto geöffnet bekommt, darf nicht einfach losfahren.
Vor Fahrtantritt müssen Autofahrer für klare Sicht sorgen.

Scheiben mit Wodka enteisen?
Die Annahme liegt nah, dass mit heißem Wasser schnell jegliches Eis von den Scheiben getilgt ist.
Zunächst sorgt ein beherzter Aufguss auch für schnellen Durchblick, doch durch die abrupten Temperaturunterschiede kommt es zu extremen Spannungen in der Scheibe.
Jetzt würde schon ein kleiner Steinschlag reichen, damit die Scheibe springt.
Zudem gefriert das Wasser durch den Fahrtwind schnell wieder und sorgt für schlechte Sicht.

Auch von der Idee, mit billigem Schnaps für klare Sicht zu sorgen, ist abzuraten.
Zwar ist die Oberfläche schnell eisfrei, allerdings bleiben lästige Schlieren auf den Scheiben zurück.
Durch fehlende Glykole gefriert der Fusel nach kürzester Zeit.

Der verzweifelte und schlecht ausgestattete Autofahrer greift in seiner Pein auch gern zur CD-Hülle, um damit die Scheiben freizukratzen.
Doch damit lässt sich der Frost nur schwer entfernen.
Zudem ist das labile Plastik nicht für niedrige Temperaturen ausgelegt und kann schnell brechen.
Auch der Versuch, mit einer Geldkarte das hartnäckige Eis zu entfernen, endet eher mit einer Beschädigung des Zahlungsmittels als mit einer freien Scheibe.

Von Malerspachteln und Flambierern wird ebenfalls dringend abgeraten.
Erster sorgt für tiefe Kratzer, zweiterer sorgt für extreme Spannung im Glas, somit sind Risse quasi vorprogrammiert.

Wie Sie richtig kratzen
Gute Eisschaber liegen dank gummierter Softgriffe gut in der Hand und gleiten mühelos über die vereisten Scheiben.
Die unabdingbaren Zähne auf der Rückseite brechen auch dickste Eisschichten.
Diese sollten jedoch nur sporadisch zum Einsatz kommen, da die notwendige Vorarbeit der Scheiben-Entfroster leistet.
Selbst bei minus 55 Grad löst er Eis sekundenschnell.
Nach dem Einsatz muss kaum noch nachgebessert werden.

Auch die Fahrsicherheit ist durch die nachhaltige Wirkung gewährleistet - die Scheiben bleiben trotz des Fahrtwinds vom Eis befreit.
Haube und Dach von Schnee befreien

Doch selbst wenn die Scheiben endlich von Schnee und Eis befreit sind, kann es noch nicht los gehen.
„Es reicht nicht aus, nur die Scheiben freizumachen“, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Der Schnee müsse auch von Dach und Motorhaube gefegt werden.
„Denn wenn er während der Fahrt aufwirbelt, kann das die eigene Sicht oder die nachfolgender Fahrer erheblich behindern.“

Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und die Kennzeichen dürfen auch nicht verdeckt sein.
Im Winter gehört deshalb neben einem Eiskratzer ein Handfeger in jedes Auto.

Bußgelder zwischen 5 Euro und 120 Euro
Wer auf das Schneefegen verzichtet, riskiert empfindliche Bußgelder. „Schnee- und Eisreste auf Scheiben und Blech werden mit mindestens 25 Euro geahndet“, erklärt Rademacher.
„Bei wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit drohen 80 Euro und drei Punkte - wird dadurch ein Unfall verursacht, können sogar 120 Euro und drei Punkte fällig werden.“

Bis zu 35 Euro Bußgeld können sich Autofahrer einhandeln, wenn sie vor der Abfahrt die Autoscheiben nicht vollständig freimachen, so Rademacher.
„Dasselbe gilt, wenn Teile der Fahrzeugbeleuchtung verdeckt oder vereist sind.“
Fahren mit zugeschneiten Kennzeichen wird mit fünf Euro geahndet.

Abstand halten und nicht überholen
Das Auto ist frei, endlich kann es losgehen. Doch auch auf geräumten Straßen gilt: Fahren Sie vorsichtig!
Denn immer wieder kann sich eine neue Eisschicht bilden.
Besonders auf Brücken und an Waldrändern drohen glatte Stellen und Blitzeis.
Zudem haben Autofahrer keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit immer den Witterungsbedingungen anpassen.

Und auch wer hinter einem dahin schleichenden Streufahrzeug fährt, sollte sich gedulden und Abstand halten.
Die Mischung aus Salz und Schnee verschmiert sonst die Windschutzscheibe und kann die Sicht beeinträchtigen.
Der ADAC rät zudem dringend von Überholmanövern ab, da es vor dem Winterdienst häufig gefährlich glatt sein kann.

Auf der Autobahn gilt: Wird der geräumte Fahrstreifen hinter dem Räumfahrzeug verlassen, wie zum Beispiel beim Abbiegen, ist zu beachten, dass durch die Schaufel ein kleiner Schneewall entsteht.
Autofahrer sollten diesen im stumpfen Winkel überqueren, damit möglichst wenige Räder gleichzeitig im Tiefschnee fahren.

Auch einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen, denn die Schneeschaufel ist deutlich breiter als das Fahrzeug selbst und wird leicht unterschätzt.

Planen Sie mehr Zeit ein!
Da sowohl das Säubern des Autos als auch die Fahrt bei Schnee und Eis länger dauert, sollten Arbeitnehmer stets mehr Zeit einplanen und sich bereits abends über das Wetter informieren.
Denn wer wegen des Wetters zu spät zur Arbeit kommt, muss abends oder zu einer anderen Zeit länger arbeiten.

Allerdings gilt auch: Selbst wenn ein Arbeitnehmer mehrfach zu spät zur Arbeit kommt, weil der Wettergott ihm nicht gut gesonnen war: Hals über Kopf darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, sondern allenfalls nach einer Abmahnung.
Übertreiben sollten es Mitarbeiter dennoch nicht.


 
Von Alkohol bis Musik: Wichtige Job-Regeln an Karneval !

In Hochburgen wie Köln herrscht an Karneval Ausnahmezustand – auch im Büro.
Am Arbeitsplatz sind Jecke jedoch besser etwas vorsichtiger.
Nicht alles wird gerne gesehen, oft sind sie auf das Wohlwollen und die Feierlaune ihrer Vorgesetzten angewiesen.

Ist das Arbeiten an Karneval immer Pflicht?
„Grundsätzlich ja, denn weder Weiberfastnacht noch Rosenmontag sind offizielle gesetzliche Feiertage“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Wer einfach nicht zur Arbeit erscheine, verhalte sich vertragswidrig und riskiere eine Abmahnung. „Anders sieht es aus, wenn durch einen Tarifvertrag oder individuell im Arbeitsvertrag geregelt wurde, dass der Arbeitnehmer an Karnevalstagen frei hat“, weiß Solmecke.

Eine andere Ausnahme liegt vor, wenn eine sogenannte „betriebliche Übung“ für die arbeitsfreie Zeit an den Karnevalstagen besteht. Hat der Arbeitgeber an Karneval drei Jahre lang ohne Vorbehalt freigegeben, muss er das auch in Zukunft tun. Wenn das alles nicht der Fall ist, muss der Beschäftigte wohl oder übel auch an Karneval zur Arbeit erscheinen (Az.: 2 Ca 6269/09).

Dürfen Frauen ihren Kollegen die Krawatte abschneiden?
Auch beim Krawatte-Abschneiden fragen Arbeitnehmer besser einmal zu viel als zu wenig nach.
Während im Rheinland Männer diesen Brauch lustig finden, reagiert der Kollege aus Berlin möglicherweise verärgert, wenn seine Krawatte plötzlich in den Müll wandern muss.
„Ich würde das nur machen, wenn ich weiß, dass der Kollege ein Karneval-Fan ist“, rät Agnes Jarosch vom Deutschen Knigge-Rat.


Im Prinzip machen sich Arbeitnehmer dadurch sogar schadenersatzpflichtig, erläutert Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.
Und im schlimmsten Fall sei darin eine Störung des Betriebsfriedens zu sehen, und der Arbeitgeber kann eine Abmahnung aussprechen.
Bevor Mitarbeiter diesen Scherz machen, sollten sie deshalb sichergehen, dass das Gegenüber ihn versteht – und im Zweifel lieber darauf verzichten.

Außerhalb der Karnevalshochburgen sollten Frauen besonders vorsichtig sein, bevor sie zur Schere greifen.
In einem Fall hatte ein Kunde ein Reisebüro betreten als eine Mitarbeiterin ihm direkt an den Schlips ging.
Das AG Essen entschied: sie muss den Schaden ersetzen (Az.: 20 C 691/87).

Kostüm statt Arbeitskleidung – geht das?
„Das kommt ganz darauf an, welchen Job man hat“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Bei Berufen in denen eine bestimmte Kleiderordnung vorgeschrieben sei, zum Beispiel die Schutzbekleidung bei Bauarbeitern, müsse diese auch an Karneval eingehalten werden.

Der Bankangestellte darf daher seine Kunden nicht mit Pappnase bedienen.
Arbeitnehmer, die jedoch keinen direkten Kontakt mit Kunden oder Geschäftspartnern haben, dürfen eher als Clown zur Arbeit kommen.
Doch auch dann gilt: der Arbeitgeber hat ein Vetorecht, wenn betriebliche Belange der Verkleidung entgegenstehen.

Darf in den Büroräumen Karnevalsmusik laufen?
Ob der Chef Verkleidung oder Karnevalsmusik erlaubt, ist Branchen- und Ortsabhängig.
„Einen Anspruch darauf im Büro Karneval zu feiern gibt es nicht“, betont Rechtsanwalt Christian Solmecke.
„Allerdings müssen Arbeitgeber in gewissen Fällen tolerant sein.
Einem Arbeitnehmer zu kündigen, weil dieser während des Arbeitens in seinem Büro Karnevalsmusik hörte, geht nach Ansicht des LAG Hessen nicht.“ (Az.: 14 Sa 895/87)

Ist Alkohol am Arbeitsplatz ausnahmsweise erlaubt?
Wollen Berufstätige sich an Karneval ein Bier oder einen Sekt im Büro genehmigen, sprechen sie das besser mit dem Chef ab.
„In den Karnevalshochburgen kann das in Ordnung sein“, sagt Knigge-Expertin Jarosch.
Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Chefs sollten Mitarbeiter allerdings unbedingt darauf verzichten.
Das wirkt sonst nicht nur unhöflich.

Im schlimmsten Fall handeln Beschäftigte sich sogar eine Abmahnung ein, warnt Rechtsanwalt Meier.
In nicht wenigen Betrieben hat der Arbeitgeber per Betriebsverordnung festgelegt, dass Alkohol im Büro untersagt ist.
Wer dagegen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Sollte man den Chef nach Karneval weiter duzen?
Wird an Karneval gefeiert und der Chef bietet das „Du“ an, sind sich Arbeitnehmer besser am nächsten Tag nicht zu sicher, dass es dabei bleibt.
„Hier gilt: Lieber einmal abwarten, wie der Vorgesetzte sich verhält“, sagt Jarosch.
Möglicherweise möchte der zum förmlicheren „Sie“ zurückkehren.


 
So belastet die Bundesliga nicht die Beziehung !

Jubeln, johlen, pfeifen - mit dem Start der Bundesliga in die Rückrunde geht es auch in manchen Wohnzimmern wieder wie im Stadion zu.
Bei Paaren kann das Thema Fußball mitunter aber für Streit sorgen.
Paartherapeut Volker van den Boom aus Aachen hat die Spielregeln für Bundesliga-belastete Beziehungen und gibt Tipps für Fans und Fanversteher:

1. Zu Hause ist nicht auf'm Platz: Rücksicht nehmen
Ob weiblicher oder männlicher Fußballfan - wer vor dem Fernseher die Spiele verfolgt, stellt das Gerät gern laut.
Schließlich soll auch zu Hause richtige Stadionatmosphäre herrschen.
Das kann aber schnell für Krach mit dem Partner sorgen, wenn ihn der Lärm stört.
Daher heißt es: Geräuschpegel runterfahren.
„Wer weiß, dass der Partner genervt ist, sollte sich lieber Kopfhörer aufsetzen“, sagt van den Boom.
Eventuell gibt es noch einen zweiten Fernseher im Schlafzimmer.
Dahin könne man sich zurückziehen.

2. König Fußball regiert nicht die Welt: Verein nicht an erster Stelle
Fußball ist unser Leben?
Dieses Motto teilt nicht jeder.
Daher geben Fans ihrem Partner besser nicht das Gefühl, dass der Fußball über der Beziehung steht.
Wenn der Partner den Eindruck hat, dass der andere immer erst beim Spiel des Lieblingsvereins so richtig aus sich herauskommt, fühlt er sich schnell zurückgesetzt.

„Das macht den Partner oft eifersüchtig.
Warum zeigt er beim Spiel Emotionen, aber in der Beziehung nicht?“
Van den Booms Tipp: Fußball sollte nicht an erster Stelle stehen.
Es ist wichtig, dem Partner gegenüber Gefühle zu zeigen und ihm hin und wieder mit kleinen Gesten und Geschenken eine Freude zu machen.

3. Nach dem Spiel ist nicht vor dem Spiel: Paarzeit einplanen
In der Bundesligapause konnte der Samstagnachmittag noch für einen ausgiebigen Spaziergang, einen Kinobesuch oder den gemeinsamen Einkauf genutzt werden.
Das muss trotz Bundesliga nicht vorbei sei, nur vielleicht verschoben werden.
Vor oder nach dem Spiel sollten Fans daher immer etwas Paarzeit einplanen.
„Wichtig ist, dass man vorher aufeinander zugeht, sich abspricht und zeitlich plant“, sagt van den Boom.
Während des Spiels sollte der Partner den Fußballfan dann aber in Ruhe lassen.


 
Kohle für Kinder: Wieviel Taschengeld ist angemessen !

Früh übt sich - Warum schon 4-Jährige Taschengeld kriegen sollten .....

Wieviel Taschengeld ist für mein Kind eigentlich angemessen?
Darf es selbst entscheiden, was es kauft?
Und sollen Eltern es lieber wöchentlich oder monatlich auszahlen?
Tipps zum Umgang mit Taschengeld.

Es gibt eine Zeit im Leben, da freut man sich wie ein König auf 50 Cent.
Auf den magischen Moment, wenn Mama oder Papa einmal pro Woche ihren Geldbeutel aufmachen und die Münzen auspacken.
Denn Taschengeld ist eine wichtige erste Erfahrung fürs spätere finanzielle Leben.

„Sobald ein Kind rechnen kann, sollte man ihm zutrauen, mit Geld umzugehen“
„Weil das Kind damit verschiedene Dinge kaufen kann, bekommt es ein Gefühl für den Wert des Geldes“, erklärt Schuldnerberaterin Anne Schneider von der Diakonie Düsseldorf.
Im Alter von vier oder fünf Jahren können Eltern mit geringen Beträgen beginnen, sagt Helmut Popp vom Jugendamt Nürnberg.
„Sobald ein Kind rechnen kann, sollte man ihm zutrauen, mit Geld umzugehen“, meint auch Schneider.

Haben jüngere Kinder ältere Geschwister, möchten sie häufig schon früher Taschengeld.
„In diesen Fällen ist es möglich, symbolisch Geld im Wert von 1 oder 10 Cent zu geben“, sagt Alexandra Langmeyer vom Deutschen Jugendinstitut in München.
Dann haben die jüngeren Geschwister etwas, was sie in die Spardose werfen können.

Taschengeldtabellen helfen bei der Orientierung
Taschengeldtabellen verschiedener Institutionen geben eine gute Orientierung für die richtige Höhe.

Das DJI empfiehlt für Sechsjährige einen Betrag zwischen 50 Cent und 1,50 Euro pro Woche.

„Je nach Alter sollte das Taschengeld angepasst werden“, sagt Langmeyer.
In den ersten Jahren genüge eine Erhöhung um 50 Cent.
Ab zehn Jahren sollte das Taschengeld monatlich ausgezahlt werden und höher sein, um die 15 Euro.
Der Betrag wird anfangs jedes Jahr um 2,50 Euro erhöht, so dass 14-Jährige ungefähr 25 Euro bekommen.

Ab 17 Jahren empfiehlt die DJI-Autorin 45 bis 60 Euro mit einer Erhöhung von 15 Euro pro Altersjahrgang.
Das sind jedoch nur Orientierungswerte.
„Die finanziellen Möglichkeiten der Familie spielen die entscheidende Rolle“, sagt Norma Melcher-Ledermann, Erziehungsberaterin der Stadt München.
Der Betrag sollte außerdem im Vergleich zu Freunden und Klassenkameraden gesehen werden, rät Schneider: „Fällt das Taschengeld zu kleinlich aus, haben die Kinder keinen Spielraum, fällt es zu reichlich aus, lernen sie nicht, sich in ihren Wünschen auch einmal zu beschränken.“

Ab zwölf kann es auch auf ein Girokonto überwiesen werden
In jedem Fall sei wichtig, Gründe für die Höhe offen mit dem Kind zu besprechen.
„Das vereinbarte Geld soll zu einem festen Termin pünktlich, regelmäßig und in bar ausgezahlt werden“, sagt Popp.
Ist der Nachwuchs zwölf, können Eltern beginnen, das Geld auf ein Girokonto zu überweisen.
„So lernen Jugendliche den Umgang im bargeldlosen Zahlungsverkehr“, erklärt Langmeyer.

Bis zu welchem Alter Taschengeld bezahlt werden soll, hängt von der Ausbildung der Kinder ab.
„Solange Jugendliche von den Eltern abhängig sind, sind Zahlungen notwendig“, sagt Popp.
Das sei heute häufig über die Volljährigkeit hinaus.
Fangen die Kinder an zu arbeiten, und bekommen dafür ihr erstes Einkommen, könne das Taschengeld wegfallen.

„Taschengeld ist zur freien Verfügung“
Notwendige Anschaffungen wie Kleidung, Pausenbrot oder Schulbücher sollten Kinder nicht von ihrem Taschengeld bezahlen müssen.
„Sport-, Spiel- und Freizeitaktivitäten, Süßigkeiten, Konzertkarten, Spielzeug, Kosmetik, CDs und Handy-Apps sind typische Taschengeldausgaben“, sagt Popp.

„Taschengeld ist zur freien Verfügung“, betont Langmeyer.
In der Regel sollten Eltern die Anschaffungen ihres Nachwuchses nicht bewerten.
Kinder sollten außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sie ihre Münzen ausgeben oder sparen.

Auf Dauer sei sinnvoll, Kindern ein dreiteiliges Modell für den Umgang mit ihrem Geld beizubringen, rät Langmeyer: Ausgaben für aktuelle Wünsche, Sparen für größere Anschaffungen und längerfristiges Sparen.
Nicht empfehlenswert ist es, Taschengeld als Strafe oder Belohnung zu benutzen und es zum Beispiel je nach schulischer Leistung zu erhöhen oder zu streichen.
Jedoch sei möglich, zusätzlich zum Taschengeld Extrabelohnungen auszuzahlen.
Langmeyer schlägt vor: „Während das Ausräumen des Geschirrspülers für alle zu einem funktionierenden Familienleben gehört, können Zusatzdienste wie umfangreiche Gartenarbeiten mit einem kleinen Lohn vergütet werden.“

Eltern müssen Vorbild sein
Kommt es häufig vor, dass Kindern ihr Taschengeld nicht reicht, sollten Eltern das Gespräch suchen.
„Das kann eine gute Gelegenheit sein, Wünsche zu besprechen“, sagt Langmeyer.
Manchmal ist schon eine 14-tägige Auszahlung die Lösung des Problems.
Auch ein Hinzuverdienen mit einem Nebenjob kann besprochen werden.
Zeitungsaustragen etwa ist ab 13 Jahren erlaubt, sagt Popp: „Das sollte aber nicht mit dem Taschengeld verrechnet werden.“
Damit Kinder lernen, wie sie richtig mit Geld umgehen, sei noch etwas anderes entscheidend, betont Melcher-Ledermann: „Dass die Eltern in ihrem Umgang mit Geld selbst Vorbild sind.“


 
Neue Regeln: Das müssen Steuerzahler 2015 unbedingt wissen !

Steuerrechtlich hat sich in diesem Jahr einiges geändert.
Aber um in den Genuss von Steuerersparnissen zu kommen, müssen Arbeitnehmer 2015 auf einiges achten.
Die wichtigsten Neuerungen.

2015 haben sich einige Änderungen ergeben – nicht immer zugunsten der Steuerzahler.
Von Fall zu Fall gibt es dennoch Grund zur Freude: Seit diesem Jahr können viele Arbeitnehmer mit leichten Steuerentlastungen rechnen.

Nach Plänen der Bundesregierung wird der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende in zwei Stufen bis 2016 angehoben.
Demnach steigt der Freibetrag von 8354 Euro um 118 auf zunächst 8472 Euro.
2016 ist eine weitere Erhöhung um 180 Euro fällig.

Damit hätten Arbeitnehmer etwas mehr Geld, da der Fiskus erst bei Jahreseinkommen über diesem Betrag Steuern abzieht.
Auch die Kinderfreibeträge müssen um mindestens 144 Euro angehoben werden, was zu einer zusätzlichen Entlastung führt.

Aber nicht nur die Freibeträge ändern sich.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und verrät, wie Berufstätige in diesem Jahr am besten Steuern sparen.


Mehr Flexibilität bei Betreuungskosten
Bis zu 600 Euro pro Jahr kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter für die Kinderbetreuung zuschießen.
Auf diese Leistung muss vom Arbeitnehmer keine Einkommensteuer gezahlt werden.
Das gab es 2014 noch gar nicht.

Leider geht das nicht pauschal für alle Arten von Betreuung.
Voraussetzung ist nämlich, dass der Mitarbeiter im Betrieb unabkömmlich ist, während sein Kind betreut werden muss.
Ist das Kind 14 Jahre und jünger, kommt der neue Freibetrag von 600 Euro infrage.
Zahlt der Arbeitgeber mehr als 600 Euro pro Jahr und Mitarbeiter, werden die Mehraufwendungen für den Steuerzahler steuerpflichtig.


 
Achtung: Mehr als drei Stunden joggen pro Woche ist ungesund !

Wer drei Stunden pro Woche joggt, tut seiner Gesundheit etwas Gutes - denkt man.
Doch dass dieses Pensum kontraproduktiv ist, hat jetzt eine neue dänische Studie belegt.
Demnach ist exzessives Joggen sogar schädlich für die Gesundheit.

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Die Wissenschaftler werteten für ihre Untersuchung, die im „Journal of the American College of Cardiology“ erschienen ist, Daten von 1098 gesunden Läufern und 3950 gesunden Nicht-Läufern aus.
Dabei nahmen sie Laufstil, -dauer und -frequenz der Jogger unter die Lupe.

Extrem-Jogger leben genauso gefährlich wie Sportmuffel
Die gute Nachricht für alle Sportler: Die Jogger hatten gegenüber den Nicht-Joggern insgesamt eine höhere Lebenserwartung.
Die schlechte Nachricht für alle Intensivläufer: Extrem-Jogger haben ein etwa genauso hohes Sterberisiko wie Sportmuffel.
Als extreme Jogger stuften die Wissenschaftler um Studienautor Peter Schnohr diejenigen ein, die mehr als vier Stunden pro Woche bei einem Tempo von elf Kilometern pro Stunde joggten.

Intensives Joggen birgt hohe Gesundheitsrisiken
Demnach birgt sehr intensives Joggen genauso hohe Gesundheitsrisiken wie keine Bewegung - gerade was Herz-Kreislauf-Erkrankungen angeht.
Dabei soll Joggen verschiedenen Untersuchungen zufolge doch gerade Krankheiten wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Diabetes vorbeugen.

Die goldene Mitte scheint den aktuellen dänischen Studienergebnissen zufolge das richtige Maß zu sein: Wer eine Stunde bis maximal zweieinhalb Stunden pro Woche joggt, am besten aufgeteilt auf zwei bis drei Einheiten pro Woche, bei rund acht Kilometern pro Stunde, lebt demnach am gesündesten.


 
Vier Tipps gegen Stress !

Die Deutsche Herzstiftung gibt Tipps, um Stress zu reduzieren.

In die Vogelperspektive wechseln
Vor lauter Ärger könnte man aus der Haut fahren - doch wer es schafft, sich von der konkreten Situation zu distanzieren, merkt häufig, dass Aufregen in dem Moment gar nichts bringt.

Sport machen
Bewegung baut Stress ab - schon eine halbe Stunde Schwimmen, Nordic Walking oder Joggen hilft.
Außerdem ist Sport gut bei Schlafproblemen, wenn er nicht direkt vorm Zubettgehen getrieben wird.

Entspannungstechniken trainieren
Meditation, Yoga, progressive Muskelentspannung, autogenes Training - hier gilt es auszuprobieren, welche Technik einem hilft.

Freizeit genießen
Hobbys zu pflegen, die einem Spaß machen, führen vom negativen Dauerstress weg.
Wer abends mit seinem Chor das gemeinsame Singen genießt, lässt die angespannte Büroatmosphäre vom Tag hinter sich.


 
Ist Ihre Nebenkosten-Abrechnung korrekt !

Rund 88 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen in Deutschland enthalten offenbar Fehler.
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Auswertung von Mineko, einem Dienstleister für Mieter.
Bundesweit wurden über 3000 Abrechnungen auf ihre Richtigkeit untersucht, teilte das Unternehmen mit.
Meist lohne sich eine genaue Prüfung, denn durchschnittlich könnten Mieter 280 Euro sparen.
Wie aber erkennt man, ob die Betriesbkostenabrechnung falsch ist?
Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

Bis wann sollte die Abrechnung zugestellt sein?
Eine Betriebskostenabrechnung muss gewisse Mindestanforderungen erfüllen.
Dazu gehört, dass sie maximal zwölf Monate umfassen darf und spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes gestellt sein muss.
Versäumt es der Vermieter, seine Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abrechnungsperiode zu versenden, steht dem Mieter frei, die Nachforderung zu verweigern.

Andersherum gilt: Selbst wenn der Vermieter verspätet abrechnet, erlischt der Erstattungsanspruch zu Gunsten des Mieters nicht.

Was sollte der Vermieter aufschlüsseln?
Außerdem sollte die Abrechnung eindeutig und nachvollziehbar sein.
Das heißt: Der Vermieter muss alle Positionen einzeln abrechnen.
Neben der Gesamtsumme müssen in der Nebenkostenabrechnung auch die Individualkosten ersichtlich sein.
Dabei ist er dazu verpflichtet, den Umlageschlüssel anzugeben und die Rechenwege offen darzulegen Erfüllt eine Abrechnung diese Voraussetzungen nicht, ist sie unwirksam.

Die formelle Richtigkeit ist aber nicht das Einzige, auf das geachtet werden muss.
Es ist zum Beispiel ratsam zu kontrollieren, ob alles korrekt berechnet ist.
Gerade bei krummen Summen passieren oft Fehler.
Außerdem sollten Mieter sichergehen, dass nichts in Rechnung gestellt wird, was nicht erbracht wurde – etwa Gartenpflege bei einem betonierten Hof –, und dass die angeführten Positionen auch wirklich umlagefähig sind.

Prinzipiell müssen Mieter nur für Positionen zahlen, wenn diese auch in Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung gelistet sind.
Vermieter können sämtliche Verbrauchskosten abrechnen, worunter diese Ausgaben zählen:

Wasser und Abwasser
Heizung und Klimaanlage
Straßenreinigung und Müllabfuhr – ggf. auch Sperrmüllgebühren: Wenn sich regelmäßig Unrat oder Schrott im Treppenhaus, Hof oder in den Kellerfluren ansammelt, kann der Vermieter diesen beseitigen lassen.
Entsorgt wird der Sperrmüll auf Kosten der Mieter.

Entscheidend hierfür ist aber, dass sich der Sperrmüll auf den Gemeinschaftsflächen des Gebäudes befindet und mehr oder weniger regelmäßig entsorgt werden muss.
Hauslicht und Lift
Modernisierungskosten, sofern die Maßnahme zu einer Wohnwertverbesserung führt (Dämmung des Gebäudes, neue Fester und Türen oder der Einbau einer umweltfreundlichen Heizungsanlage).
Abrechenbar sind sowohl die Materialkosten als auch die Handwerkerstunden – nicht aber das Material.


Vermieter, die selbst Hand anlegen, können ihre Eigenleistung abrechnen.
Dabei müssen die Modernisierungskosten allerdings belegt, schriftlich aufgeschlüsselt und den einzelnen Wohneinheiten zugeordnet werden.
Bis zu elf Prozent dieser Kosten sind pro Jahr abrechenbar.
Ein Wertverbesserungszuschlag kommt zur Jahresmiete dazu.

Überdies sind Wartungskosten und Versicherungen zum Teil umlagefähig.
Darunter fallen Pflegearbeiten an Heizung, Aufzug und Elektrik, gleichermaßen wie die Ausgaben für den Hausmeister oder die Gartenpflege, sogar wenn diese etwas extravaganter ausfällt.
Daneben hat der Mieter die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und die Grundstückshaftpflicht zu tragen.

Ein weiterer Punkt ist etwas schwammig mit „Sonstige Betriebskosten“ überschrieben.
Hier können je nach Gebäude andere Positionen auftauchen, so etwa die Wartung von Brandmeldeanlagen oder die Dachrinnenreinigung.
Entscheidend ist, dass sie durch die Nutzung des Hauses laufend entstehen und im Mietvertrag explizit auf sie verwiesen wird – sonst dürfen sie nicht berechnet werden.

Nicht berechnet werden dürfen Nebenkosten, die dem Vermieter durch seine Immobilie entstehen.

Nicht auf seine Mieter umlegen darf er:

Ausgaben für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
Verwaltungskosten
Kontoführungsgebühren für das Mietenkonto
Aufwendungen für die Hausrat-, Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherung
fehlende Einnahmen bei Leerstand

Findet sich eine dieser Positionen auf der Abrechnung, haben Mieter das Recht, entsprechende Nachforderungen nicht zu begleichen.
Der Mieter kann der Abrechnung widersprechen und Rechnungseinblick fordern.
Hierzu haben Mieter eine Frist von einem Jahr. Nachforderungen des Vermieters sollten dennoch innerhalb eines Monats beglichen werden, da der Vermieter andernfalls klagen kann.

Vorsicht: Die Höhe der Wartungskosten ist häufig strittig.
So schließen Vollwartungsverträge zum Beispiel für den Fahrstuhl häufig Reparaturleistungen ein, die aber Sache des Vermieters sind.
Es gilt, die Kosten exakt aufzuschlüsseln.

Stimmt der Verteilerschlüssel?
Prüfen sollten Mieter auch, ob der Verteilerschlüssel stimmt.
Heizung und Warmwasser müssen vom Vermieter zu 50 bis 70 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
Der Rest geht nach Wohnfläche.
Was die übrigen Nebenkosten angeht, ist die Umlage entweder pro Kopf oder nach Fläche möglich.

Ist im Mietvertrag kein Schlüssel vereinbart, wird meist nach Fläche abgerechnet.
Es gibt allerdings Ausnahmen: So müssen Wasser und Abwasser etwa nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn es in allen Wohneinheiten Zähler gibt.

Sind im Mietshaus auch Gewerbeeinheiten, sollte dem Rechnung getragen werden.
Denn Gewerbeeinheiten verursachen teils höhere Betriebskosten.
Rechtlich gesehen muss der Vermieter das berücksichtigen und die Mehrbelastung herausrechnen.
Tut er das nicht, kann der Mieter es von ihm fordern.
Mieter solcher gemischt genutzten Häuser sollten daher genau hinschauen.

Kann die Grundsteuer umgelegt werden?
Achten sollten Mieter in Wohnanlagen mit Gewerbe auch auf die Grundsteuer.
Der Grund: Vermieter können Gewerberäume laut Mieterbund teurer vermieten als Wohnräume.
Das wiederum hat Auswirkungen auf den Einheitswert und damit auf die Höhe der Grundsteuer.
Daher kann es notwendig sein, dass die Grundsteuer aufgeteilt und nur der Teil auf die Wohnungsmieter umgelegt wird, der tatsächlich auf die Wohnräume entfällt.

Je nach Gewerbe können aber auch noch andere Positionen eine Rolle spielen.
So hat etwa ein Fitnessstudio in der Regel einen erhöhten Wasserbedarf, und in Gaststätten fallen größere Abfallmengen an.
Generell gilt: Wenn jemand auf eine Zahl stößt, die ihm extrem erscheint, kann er vom Vermieter verlangen, die Originalbelege einzusehen.
Bei berechtigten Einwänden kann der Mieter die Zahlung verweigern.


 
Was müssen Schüler sich von Lehrern gefallen lassen !

n jeder Schule fechten Lehrer von Zeit zur Zeit Kämpfe mit ihren Schülern aus.
Aber wie weit dürfen sie dabei gehen?
Ist es okay, wenn Handys einkassiert werden oder konfiszierte Liebesbriefchen laut vorgelesen werden?
Und darf ein Sportlehrer seine Schüler wegen zu vieler Piercings vom Unterricht ausschließen?



 
10 ultimative Tipps gegen Liebeskummer !

Liebe schmerzt – wenn die Gefühle nicht erwidert werden oder der geliebte Partner sich trennt.
Und auch wenn man sich's in seinem Leid kaum vorstellen kann: Es gibt ein paar Maßnahmen, die den schlimmsten Liebeskummer-Schmerz lindern.

Wer von einem geliebten Menschen verlassen wird, weiß: Liebe und Schmerz liegen dicht beieinander.
Der Partner ist ein Teil des Lebens gewesen und ist auf einmal nicht mehr da.
Der Schmerz ist vor allem stark, wenn die Beziehung sehr lang oder intensiv war.
Doch sich unmittelbar nach einer Trennung à la Bridget Jones alleine zu Hause mit einer riesigen Packung Schokolade einzusperren, macht die Situation nur schlimmer.
„Jetzt hilft nur eines: Sich viel unter Menschen begeben und alles Mögliche tun, um die Lebensintensität zu steigern“, erklärt der Psychotherapeut Wolfgang Krüger.

Ausreichend ablenken
Der frisch Getrennte grübelt unentwegt und macht sich selbst Vorwürfe.
„Sie sind wie ein Fachwerkhaus, in dem der Hauptbalken entfernt wurde.
Sie sind kurz davor, dass das Dach einstürzt“, sagt Krüger.
In dieser Situation über die Trennungsursachen zu philosophieren, habe wenig Sinn.
Erst nachdem man sich einige Zeit ordentlich ausgepowert und sich ausreichend abgelenkt hat, kann man Ursachenforschung betreiben.

Intensives Reden hilft
Eine aktuelle Studie zeigt: Intensives Reden ist tatsächlich hilfreich, um den Verlust des Partners zu verarbeiten.
Herausgefunden hat das die amerikanische Psychologin Grace Larson von der Northwestern University.
Wer seinen Kummer verbal verarbeiten kann, fühlt sich weniger einsam und leidet seltener unter Gefühlsausbrüchen.

Nicht einfach von Liebesbeziehung in Freundschaft umschalten
Den berühmten Spruch „Lass uns Freunde bleiben“ würde die Psychologin Doris Wolf unmittelbar nach der Trennung nicht empfehlen.
Den Partner wenigstens als Freund zu behalten und ihn vielleicht zurückzugewinnen - das sei häufig die Hoffnung.
„Doch die Realität sieht so aus: Sie können nicht einfach von einer Liebesbeziehung auf eine Freundschaft umschalten.
Es wird für Sie so sein, als ob man in einer großen Wunde bohrt.“
Nicht ganz so einfach lässt sich das umsetzen, wenn man gemeinsame Kinder hat.
Doch auch in diesem Fall ist eine gewisse Zeit ohne Kontakt wichtig, um den anderen loslassen zu können.

Die besten Tipps gegen Liebeskummer im Überblick:

Ein allgemeingültiges Rezept, was gegen Liebeskummer hilft, gibt es natürlich nicht.
Jeder muss für sich selbst herausfinden, was seinen Liebeskummer heilt.

Ein Überblick über die besten Tipps:

1. Haare ab
Klingt wie ein Klischee, ist aber sehr effektiv.
„Freunden und Bekannten wird ihre Veränderung auffallen, und Sie werden Komplimente bekommen.
Das ist gut fürs Selbstbewusstsein“, sagt Wolfgang Krüger.

2. Sport
Eine Trennung kann der Startschuss sein, um endlich seine Vorsätze umzusetzen.
„Melden Sie sich im Fitnessstudio an, gehen Sie laufen oder Fahrrad fahren“, rät Krüger.
„Powern Sie sich so richtig aus.“
Verspürt man nach ein paar Trainingseinheiten kleine Erfolge, könne auch das dem Selbstbewusstsein einen Schub versetzen.

3. Sachen wegwerfen
„Sammeln Sie alle Gegenstände in der Wohnung ein, die Sie an den Ex-Partner erinnern“, rät Doris Wolf.
„Verpacken Sie die Sachen in eine Kiste und stellen Sie diese in den Keller.“
Das hilft, um nicht auf Schritt und Tritt an den Liebsten erinnert zu werden.
Auch andere Veränderungen in der Wohnung tun gut: Neue Vorhänge, die Wände streichen oder in anderen Farben dekorieren.

4. Die richtige Musik
Hören Sie Musik, bei der Sie so richtig aufgehen.
Verboten sind Lieder, die an den oder die Ex erinnern.
Ob wütende oder aufmunternde Texte gut tun, muss jeder für sich selbst ausprobieren.

5. Freunde um Hilfe bitten
„Bitten Sie Ihre Freunde, Ihnen vier Gründe aufzuschreiben, warum Sie ein toller Mensch sind“, sagt Krüger.
Klingt erstmal peinlich, kann aber wirklich helfen.
Bei einer Trennung verlieren das viele aus Selbstzweifeln aus den Augen.

6. Kontakt vermeiden
Den Kontakt zum Ex-Partner auf ein Minimum reduzieren, auch wenn es schwerfällt.
„Jeder Kontakt lässt den Liebeskummer neu aufflammen“, sagt Wolf.
Das gilt auch für soziale Netzwerke wie Facebook

7. Draußen aktiv sein
Egal ob Holz hacken, am Auto rumschrauben oder Gartenarbeit: Beschäftigungen an der frischen Luft helfen, sich gut zu fühlen und lenken ab.

8. Kein Beziehungs-Hopping
Stürzen Sie sich in eine Affäre, aber beginnen Sie keine neue Beziehung.
„Diesen Fehler machen Männer gerne, um Einsamkeit zu vermeiden“, erklärt Krüger.
Doch diese Bindungen seien normalerweise nicht von Dauer.
In Wahrheit sei man noch gar nicht bereit für eine neue Beziehung, sondern suche nur Ablenkung.

9. Sich verwöhnen
„Tun Sie sich regelmäßig etwas Gutes mit Sauna, Massagen oder Kosmetikbesuchen“, empfiehlt Wolf.
Liebeskummer kann auch ein guter Vorwand zum Shoppen sein: „Experimentieren Sie mit einem neuen Kleidungsstil oder neuen Klamotten.“

10. Was daraus lernen
Trennungen sind auch dafür da, dass man etwas lernt.
„Wenn ich mich nicht mit meinen eigenen Fehlern und den Gründen des Scheiterns auseinandersetze, mache ich in der nächsten Beziehung vielleicht wieder die gleichen Fehler“, warnt Krüger.
„Möglicherweise sind Sie am Ende sogar froh und können sich sagen: Die nächste Partnerschaft wird besser!“


 
Dürfen Angestellte Urlaubstage an Kollegen verschenken !

Steffen Sünder aus Aschersleben (Sachsen-Anhalt) hat viel Glück mit seinen Kollegen aus dem Autohaus: Damit der 33-Jährige seine krebskranke Frau pflegen kann, spendeten die Mitarbeiter 74 bezahlte Urlaubstage und Überstunden.

Vorbild war eine Geschichte aus Frankreich: Der Vater des krebskranken, fünfjährigen Mädchens Louann hatte seinen Chef um unbezahlten Sonderurlaub gebeten, damit er sich um sein Kind kümmern konnte.
Dann wurde er von seinen Kollegen überrascht, sie spendeten 262 Urlaubstage.
Insgesamt konnte der Vater ohne Geldsorgen mehr als ein Jahr mit seiner Tochter verbringen.

Steffen Sünder hatte Glück mit solidarischen Kollegen und einer großzügigen Chefin.

Aber wie sieht es in anderen Unternehmen hierzulande aus?

Ist es in Deutschland grundsätzlich immer möglich, dass Arbeitnehmer ihren Kollegen Urlaubstage spenden?

Hier muss man unterscheiden: Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Mindesurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche.
„Alles, was darüber hinaus geht, können Arbeitnehmer prinzipiell spenden“, sagt Martin Eckstein, Referent der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Allerdings muss der Arbeitgeber seine Zustimmung geben: „Nicht jeder Mitarbeiter ist einfach so ersetzbar“, sagt Eckstein.

Zudem solle der Urlaub schließlich in erster Linie der Erholung dienen.
Auch für die Pflege von Angehörigen kann gespendeter Urlaub genutzt werden, wenn der Arbeitgeber mit der Spende einverstanden ist.
„Ziel sollte es aber sein, den Urlaub in natura zu nehmen und Zeit für sich zu haben“, sagt Eckstein.

Dürfen Arbeitnehmer Urlaubstage gegen Geld an Kollegen abgeben?
Ähnliche Modelle gibt es bereits in den USA.
In Deutschland müsste der Chef zustimmen, wenn Mitarbeiter ihre Urlaubstage verkaufen.
Allerdings hält der Arbeitgeberverband eine derartige Übereinkunft ohnehin nicht für sinnvoll: „Das ist eine schwierige Sache“, sagt BDA-Referent Eckstein.

Halten Arbeitgeber ein Solidaritätsmodell wie in Frankreich für sinnvoll?
Arbeitnehmer in Frankreich können laut Gesetz einen Teil ihrer freien Tage an Kollegen weitergeben, die ihr krankes Kind pflegen müssen.
Deutsche Arbeitgeber setzen lieber auf die individuelle Vereinbarung zwischen Angestellten und Chef: „Wir finden eine Einzelfallentscheidung besser als noch mehr gesetzliche Regulierungen“, sagt Eckstein.

Welchen Anspruch haben Arbeitnehmer generell, für die Pflege von Angehörigen freigestellt zu werden?
Es gibt zwei Möglichkeiten: „Zum einen eine sechsmonatige Pflegezeit, bei der man komplett aus dem Job aussteigen kann“, erklärt Kerstin Plack, Referentin bei der BDA, „zum anderen die Familienpflegezeit.“
Hier können Arbeitnehmer bis zu zwei Jahre teilweise frei machen, allerdings müssen sie mindestens 15 Stunden pro Woche weiterhin arbeiten.
Voraussetzung sei eine gesetzliche Pflegestufe des Angehörigen.

Das Gehalt wird in der Regel nicht weiter gezahlt, weiß Plack.
Dafür stehe für die Pflegefreitstellung ein zinsloses Darlehen von im Einzellfall bis zu 23.000 Euro zur Verfügung, um finanzielle Belastungen aufzufangen.
Beantragt wird das Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
In Härtefällen soll Betroffenen die Rückzahlung erspart bleiben und der Staat einspringen – etwa wenn der Pflegende selbst zum Pflegefall wird.


Seit 1. Januar 2015 gilt zudem: Wer berufstätig ist und akut die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, kann sich ab Jahresbeginn zehn Tage lang vom Arbeitgeber freistellen lassen, ohne Gehalt einzubüßen.
Bislang waren die zehn Tage unbezahlt.

Das Kind ist ein paar Tage krank – und nun?
Urlaub zu nehmen, ist hier nicht immer nötig: „Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn sein Kind krank ist“, sagt Michael Henn vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte in Stuttgart.
Den rechtlichen Rahmen dafür geben Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs V.
Der erste, Paragraf 616, sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer, der unverschuldet fehlt – und dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes – Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.
„Und zwar bis zu fünf Tage im Jahr.“

Allerdings schließe nicht jeder Arbeits- und Tarifvertrag diesen Paragrafen ein, sagt Henn.
„Falls nicht, greift automatisch Artikel 45 des Sozialgesetzbuches.“
Dieser besagt, dass jeder Elternteil von pflegebedürftigen Kindern unter zwölf Jahren sich zehn Tage pro Jahr für die Betreuung freinehmen darf, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage.
„Hier gibt es dann aber keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.“

Wäre es auch eine Option, sich selbst krank zu melden?
„Das ist Betrug und kann zur fristlosen Kündigung führen“, warnt Henn.
Im Notfall, zum Beispiel wenn bereits alle Krankentage aufgebraucht sind, sei unbezahlter Urlaub eine bessere Überbrückungsmöglichkeit.

Was gilt bei einer Eltern-Kind-Kur?
Verordnet ein Arzt eine Kur mit Kind, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen.
Dabei muss der Chef das volle Gehalt zahlen (Paragraf 9 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Denn eine Kur ist rechtlich ähnlich zu bewerten wie ein Krankenhausaufenthalt.

Bekommt man für eine Sterbebegleitung frei?
Auch hier gibt es einen Anspruch: „Arbeitnehmer können sich für eine Sterbebegleitung drei Monat voll freistellen lassen“, erklärt Plack.


 
Darf der Vermieter Haustiere verbieten !

Ob Vogel, Vierbeiner oder Vogelspinne: Haustiere sind in Deutschland sehr beliebt.
In jedem dritten Haushalt leben Haustiere.
Doch mit dem Kauf eines felligen, gefiederten oder geschuppten Mitbewohners schafft man sich auch viele Verpflichtungen an – nicht zuletzt rechtlicher Art.
Dirk Winthuis, Partneranwalt von Roland Rechtsschutz erklärt, was man beim Kauf und bei der Haltung von Haustieren in jedem Fall beachten sollte.

Worauf muss ich beim Kauf achten?
Vor Zoohandlungen werden oft nicht nur Kinderaugen groß.
Die Anschaffung eines Tiers ist eine emotionale Sache.
Gerade deshalb sollte man beim Kauf einiges beachten.
„Wer sich ein Tier anschafft, sollte verantwortungsbewusst und mit einer gewissen rechtlichen Sorgfalt an die Sache herangehen.
Zum Beispiel sollte der Kaufvertrag grundsätzlich schriftlich geschlossen werden“, erklärt Rechtsanwalt Dirk Winthuis.

Darin sollten der Kaufpreis oder die Schutzgebühr, der Käufer und Verkäufer und gegebenenfalls auch spezielle Merkmale des Tiers vermerkt sein.
„Je nach Tierart und gerade bei hochpreisigen Haustieren empfiehlt es sich außerdem, die Faktoren schriftlich zu fixieren, die seinen besonderen Wert ausmachen, und sich gegebenenfalls weitere Dokumente wie Abstammungsurkunden geben zu lassen.“

Kann ich einfach so exotische Tiere halten?
Es muss ja nicht immer der klassische Stubentiger sein.
Für diejenigen, die sich lieber eine Schlange oder eine Vogelspinne ins Haus holen, lohnt sich vor dem Kauf ein Blick ins Tierschutzgesetz und die Tierschutzverordnung.
Und auch, wenn der Exot bereits im hauseigenen Terrarium sitzt, kann ein Blick in die Gesetzestexte sinnvoll sein.
„Da Tierschutzorganisationen konstant für bessere Haltungsbedingungen kämpfen, werden die Bestimmungen oft angepasst“, erklärt der Experte.
„Gerade für Besitzer von exotischen Tieren ist es deshalb empfehlenswert, sich regelmäßig zur Haltung ihres Haustiers zu informieren – auch dem Tier zuliebe.“

Muss ich den Vermieter um Erlaubnis fragen?
Hamster ja, Hund nein?
Über die Frage, welche Haustiere man in einer Mietwohnung halten darf, kursieren viele Missverständnisse.
Klar ist: „Kleintiere wie Nager oder Fische darf jeder in der Wohnung halten – auch ohne das Einverständnis des Vermieters“, erklärt Dirk Winthuis.
Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist die Sache schon komplizierter.

So hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung eines Haustiers generell verbieten, unwirksam sind.
Heißt konkret: Mieter dürfen grundsätzlich ein Haustier bei sich aufnehmen.
Doch Ausnahmen bestätigen die Regel.
„Sind die Störungen, die das Tier verursacht, zu groß, kann der Vermieter die Haltung im Einzelfall immer noch untersagen“, betont der Anwalt.

In jedem Fall sollten Mieter eines tun: Rücksicht auf Nachbarn und Vermieter nehmen.
„Abnutzung der Wohnung oder Lärm- und Geruchsbelästigungen sind bis zu einem gewissen Maße zu dulden.
Doch dieses Maß ist leicht überschritten.
Und dann liegt schnell eine Abmahnung oder gar die Kündigung im Briefkasten.“

Wer haftet, wenn das einen Unfall verursacht?
Einen Moment nicht aufgepasst, schon ist es passiert: Der sonst so guterzogene Hund hat einen Hasen und damit seinen ureigenen Jagdtrieb entdeckt und reißt sich los.
Da nutzen auch die verzweifelten Kommandos von Herrchen oder Frauchen nichts.
Passiert jetzt ein Unfall, ist das nicht nur gefährlich, sondern kann unter Umständen auch teuer werden: „Wenn durch Tiere wie insbesondere Hunde oder Katzen Schäden verursacht werden, muss der Halter haften“, erklärt der Rechtsexperte.
„Deshalb ist jedem Besitzer eine Haftpflichtversicherung nahezulegen.

Und dabei sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig gewählt werden“, rät der Anwalt.
Denn wenn der entlaufene Vierbeiner auf die Straße springt und sich bei der Vollbremsung eines Linienbusses gleich mehrere Menschen verletzen, ist nicht nur der Schreck groß.
„In so einem Fall können die Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen schon mal leicht in die Hunderttausende gehen.“
Deshalb entsprechend vorsorgen – und vor allem gut auf die Vierbeiner Acht geben.


 
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